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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0375/2009

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß § 10 (1) des Gesetzes zum Schutze der Kulturdenkmäler (Hess. Denkmalschutzgesetz) für einen Teil der Universitätsbauten, die im „Marburger Bausystem“ auf den Lahnbergen errichtet wurden, den Eintrag in das Denkmalbuch (Denkmaltopographie II) als Gesamtanlage (Ensembleschutz nach § 2(2) HDSCHG) zu beantragen.

Das Hörsaalgebäude für die Chemischen Institute soll als Solitärgebäude den Status Kulturdenkmal nach § 2 (1) HDSchG erhalten.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Institutsgebäude auf den Lahnbergen wurden im „Marburger Bausystem“ für die Universität zwischen 1965 und 1976 errichtet. Der Planungsauftrag des Landes Hessen lautete: In möglichst kurzer Zeit möglichst viele Arbeits- und Studienplätze zu schaffen. Zu berücksichtigen war, dass die Institutsbauten eine hohe Flexibilität und Anpassungsmöglichkeit für nachträgliche Änderungen und Ausbauwünsche erfüllen.

Der Umfang der baulichen Aufgabe von ca. 2,5 Mio. Kubikmeter umbauten Raum setzte eine voll genormte Bauweise voraus, wobei trotz der gewaltigen Baumassen und der baulichen Verdichtung der Maßstab der Gebäude und Freiflächen menschengemäß bleiben sollte. (Siehe Karlheinz Schade/Joachim Hardt und Werner Fritsche: Universitätsbauten in Marburg 1945-1980. Schriften der Universitätsbibliothek Marburg Nr. 116. Marburg 2003)

In Fachkreisen hat dieses Bausystem hohe Anerkennung erhalten und auch international große Beachtung gefunden.

Gemäß § 2 Hess. Denkmalschutzgesetz sind „Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, schutzwürdige Kulturdenkmäler.“

Als Zeitzeugen für ein modernes flexibles Bausystem erfüllen diese Gebäude die Bedingung der Schutzwürdigkeit.

Das Hörsaalgebäude für die Chemischen Institute stellt als monolithischer Baukörper einen gelungenen Kontrast zur feingliedrigen Architektur der Systembauten dar und ist als Einzeldenkmal schützenswert.

Denkmalschutz für die genannten Gebäude steht nicht im Gegensatz zur Notwendigkeit ihrer energetischen Erneuerung und zu ihrer Integration in den Campus-Neubau auf den Lahnbergen.

 

Halise Adsan

Georg Fülberth

Astrid Kolter

Birgit Schäfer

Michael Weber

 

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