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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0394/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Die Universitätsstadt Marburg übernimmt gemäß § 114k i.V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Marburger Entsorgungsgesellschaft mbH (MEG) bis zur Höhe von 3.300.000 EUR. Von diesem Betrag sind 300.000 EUR für den Aufbau einer Photovoltaikanlage vorgesehen.

 

Die Bürgschaft dient zur Sicherung eines Kreditmarktdarlehens für die Finanzierung der Errichtung einer Biogasanlage mit einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Kompostierungsanlage der MEG in Marburg-Cyriaxweimar.

 

Für den verbürgten Betrag in Höhe von 300.000 EUR hat die Bürgschaftsnehmerin eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu zahlen. Für den übrigen Betrag wird ausnahmsweise auf eine Bürgschaftsprovision verzichtet. Nach Ablauf von 5 Jahren soll jedoch eine Prüfung erfolgen.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien zeichnet schon seit langem die Marburger Politik aus. Vorreiter bei der Umsetzung zu sein bildet die entsprechende Strategie der Stadtwerke Marburg GmbH. Solarstrom, gasbetriebene Busse, Fernwärme sowie die Getrennterfassung und Kompostierung der Bioabfälle sind nur einige praktische Beispiele der Durchführung.

 

Ein weiterer Meilenstein ist die Möglichkeit, die erfassten Bioabfälle vor einer Kompostierung durch eine vorgeschaltete Biogasanlage zu vergären und so energetisch verwertbares Biogas zu gewinnen. Auf diese Weise lässt sich eine Musterlösung einer nachhaltigen, kombinierten Abfall- und Energiebewirtschaftung darstellen. Als zusätzlichen Baustein einer nachhaltigen Energiegewinnung aus regenerativen Energieträgern soll die Anlage mit einer Photovoltaikanlage versehen werden.

 

Zur Realisierung dieses wichtigen Ansatzes errichtet die Marburger Entsorgungsgesellschaft mbH (MEG), eine hundertprozentige Tochter der städtischen Eigengesellschaft Stadtwerke Marburg GmbH, am Standort der Kompostierungsanlage Cyriaxweimar eine Biogasanlage. Diese wird als Vorschaltanlage in den bestehenden Kompostierungsprozess integriert. Aus den angelieferten Bioabfällen wird zunächst durch einen Trockenfermentationsprozess Biogas gewonnen. Anschließend werden die Bioabfälle wieder in den normalen Kompostierungsprozess zurückgeführt, um daraus den bekannten hochwertigen Kompost zu erzeugen.

 

Das erzeugte Biogas wird an der Anlage von der Stadtwerke Marburg GmbH übernommen und in einem nahe gelegenen Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmeversorgung der Siedlung Stadtwald eingesetzt.

 

Die MEG hat im Jahr 2008 mit den Vorplanungen für die Realisierung des Projekts begonnen und die verschiedenen auf dem Markt verfügbaren Techniken bewertet. Parallel dazu wurde Ende 2008 ein für die konkrete technische Planung und Umsetzung eines derartigen Großprojekts geeignetes und erfahrenes Ingenieurbüro gefunden und beauftragt. Im Frühjahr 2009 erfolgte die Ausschreibung des Projekts und im Mai 2009 die Vergabe an einen Generalunternehmer.

 

Die Kosten für das Planungsbüro belaufen sich auf 150.000 € und die Kosten für den Bau der Anlage betragen 2.850.000 €, insgesamt also 3.000.000 €. Hinzu kommen 300.000 € für den Aufbau einer Photovoltaikanlage. Die erforderlichen Investitionskosten sind im Wirtschaftsplan der MEG für das Jahr 2009 enthalten und wurden vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Marburg GmbH beschlossen. Weitere Informationen über die technischen Details der Anlagenkonzeption sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Zusätzlich zu den Kosten für die Biogasanlage investiert die Stadtwerke Marburg GmbH in den Bau einer Mikrogasleitung vom Gelände der Kompostierungsanlage zum BHKW im Stadtwald sowie in die Erneuerung des BHKW.

 

Neben dem ökologischen Aspekt ist auch die zu erzielende Rentabilität des Betriebs der Anlage ein wichtiges Kriterium. Diese lässt sich, basierend auf den zu erzielenden Erlösen gemäß dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) nur dadurch erreichen, dass im konkreten Beispiel Erlöse nicht nur aus der Stromproduktion, sondern auch aus der Wärmeerzeugung generiert werden können. Damit bei der Aufwandsberechnung eine Kostendeckung erreicht werden kann, benötigt die MEG ein kommunal verbürgtes Darlehen in Höhe von 3.000.000 €, mit dem zusätzlichen Aufbau einer Photovoltaikanlage i.H.v. 300.000 € Investitionskosten also insgesamt 3.300.000 €.

 

Damit ist hinsichtlich der Biogasanlage die Rentabilität für die MEG und die Stadtwerke Marburg GmbH knapp, aber solide kalkuliert. Bei einer höheren Belastung bestünde die Gefahr der Unwirtschaftlichkeit. Die MEG ist deshalb darauf angewiesen, dass die Stadt in diesem Fall ausnahmsweise auf die grundsätzlich zu erhebende Bürgschaftsprovision verzichtet. Nach Ablauf von 5 Jahren soll gleichwohl überprüft werden, ob die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung prognostizierte Entwicklung eingetreten ist und insoweit die Voraussetzungen für einen weiteren Verzicht auf die Bürgschaftsprovision noch gegeben sind. Unabhängig davon soll für den auf die Photovoltaikanlage entfallenden Bürgschaftsanteil eine Bürgschaftsprovision i.H.v. 0,5 % des hierfür verbürgten Betrages erhoben werden.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                     Bürgermeister

 

 

 

Anlagen:

 

1.      Entwurf der Bürgschaftserklärung

2.      Projektbeschreibung mit Projektskizze

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Finanz. Auswirkung

 

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