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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/0474/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlicher Antrag aller Fraktionen betr. Tarifstreik der ErzieherInnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 51 - Zentrale Jugendhilfedienste
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
26.06.2009
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
I.)
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den
Magistrat der Stadt Marburg an die Tarifparteien zu appellieren, unbeschadet
der im Grundgesetz geregelten Tarifautonomie gem. Artikel 9 Abs. 9 Grundgesetz,
dass in der aktuellen Tarifauseinandersetzung um die Arbeitsbedingungen und
Entlohnung der Erzieher/innen schnellstmöglich eine tragfähige Einigung erzielt
wird, die die Interesse der Kinder, Eltern, Erzieher/innen ebenso
berücksichtigt, wie eine nachhaltige Finanzierbarkeit der Qualität der
Kindertagesbetreuung durch Bund, Länder und Kommunen.
Weiterhin wird der Magistrat beauftragt unter
Beteiligung des Personalrates und der Erzieher/innen gesundheitsfördernde
Arbeitsbedingungen (u. a. ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Angebote der
Gesundheitsförderung) zu entwickeln.
Der Magistrat soll – spätestens zum Tarifabschluss –
den Eltern ein für diese akzeptables Angebot unterbreiten, welche Erstattungen
sie für die entgangene Betreuungszeit erhalten.
II.)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg stellt
fest:
1.
Der Grundstein für die Entwicklungschancen von
Kindern wird bereits im Vorschulalter gelegt. Die Frühkindliche Förderung ist
ein Schlüssel zur Verbesserung der Entwicklungschancen aller Kinder. Jedes Kind
hat ein Anrecht auf diese Förderung.
2.
Die Arbeitsbedingungen insbesondere im Hinblick auf
die ergonomische und räumliche Ausstattung für Erzieherinnen und Erzieher in
Kindertagesstätten sind verbesserungswürdig. Die Vision, dass jeder junge
Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat (§ 1, Abs. 1,
SGB IIX) kann nur erreicht werden, wenn die Erzieherinnen und Erzieher für ihre
schwierige Tätigkeit annehmbare Arbeitsbedingungen vorfinden.
Begründung:
Erfolgt
mündlich in der Stadtverordnetenversammlung.
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