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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0521/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Bebauungsplan N. 8/15
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; Dezernat II - Bürgermeisterin; 60 - Bauverwaltung und Vermessung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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27.08.2009
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19.11.2009
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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04.09.2009
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27.11.2009
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, den Entwurf zum Bebauungsplan N.
8/15, 1. Änderung Weintrautstraße/Germanenplatz so zu ändern, dass innerhalb
festgelegter Baugrenzen die Anzahl und Größe der zu planenden Gebäude so
flexibel gestaltet werden kann, dass ein Spielraum für die
Wohnungsbaugesellschaften geschaffen wird und eine kostengünstige sowie vom
Land Hessen unterstützte Bebauung möglich wird.
Sachverhalt
Begründung
Der in der Amtlichen Bekanntmachung vom 30.06.2009 veröffentlichte
Entwurf legt sich auf bindend eingetragene Bauflächen für fünf Gebäude in der
Größe von jeweils 25,00 mal 15,50 m = 387,50 m2 Grundfläche pro
Gebäude, insgesamt 1937,50 m2 bebaubare Gesamtfläche fest. Dies
führt zu einer zu starken Gestaltungseinengung für die potentiell
interessierten Wohnungsbaugesellschaften GHW und Wohnstadt an dem Gelände.
Prinzipiell ist die Bebauung dieses Geländes geeignet, den
Bedarf an preisgünstigem Wohnraum zu decken, der in besonderer Weise älteren
Mitbürger(inne)n mit geringem Einkommen angeboten werden könnte – entweder als
Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen bzw. für verschiedene
Senior(inn)en-Wohnkonzepte. Dies ließe sich am ehesten mit den genannten
Wohnungsbaugesellschaften realisieren. Da der Bedarf an gehobener Wohnbebauung
(z.B. Stadtvillen) bei der Vermarktung langfristig an Grenzen stößt, ist bei
der Altenplanung der demographische Wandel besonders im altengerechten
Wohnungsbau zu bedenken.
Bleibt es bei den im Entwurf festgelegten fünf
Bebauungsflächen, wäre der gestalterische Spielraum für solche Konzepte zu eng,
sodass die Gefahr besteht, dass geeignete Wohnungsbaugesellschaften das
Interesse verlieren und stattdessen Investoren einsteigen, die zur Realisierung
der o. a. genannten Konzepte nicht beitragen können oder wollen. Dagegen haben
GWH und Wohnstadt z. Zt. bereits ein gemeinsames Projekt in Hessen in Angriff
genommen, und es wäre wünschenswert, durch eine entsprechende Planung auch in
Marburg diese Option offen zu halten.
Halise Adsan
Georg Fülberth
Astrid Kolter
Birgit Schäfer
Dr. Michael Weber
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