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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag des Stadtverordnetenvorstehers - VO/0618/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

 

1.:

 

III. Nachtrag

zur Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige

der Universitätsstadt Marburg

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und § 51Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am ___________ folgenden III. Nachtrag zur Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige  der Universitätsstadt Marburg beschlossen:

 

 

I.

 

1. § 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

1.   Ehrenamtlich Tätigen, denen nachweisbar Verdienstausfall

entstehen kann, erhalten einen Durchschnittssatz von               17,00 €

je Sitzungsstunde.

 

 

2.              § 3 Abs. 1 Ziff. 1.1 bis 1.13 erhalten folgende Fassung

 

§ 3

Aufwandsentschädigungen

 

1. Ehrenamtlich Tätigen wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

 

Sie beträgt mtl. für

 

1.1              den Stadtverordnetenvorsteher/die –vorsteherin               600,00 €

1.2              die Stellvertreter/-innen des Stadtverordnetenvorstehers

              /der -vorsteherin               400,00 €

1.3              Vorsitzende/r des Haupt- und Finanzausschusses               390,00 €

              übrige Ausschussvorsitzende               375,00 €

 

 

1.4              die Fraktionsvorsitzenden               450,00 €

1.5              die übrigen Stadtverordneten                300,00 €

1.6              die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder               520,00 €

 

1.7              die Ortsvorsteher/-innen in den Stadtteilen

 

              bis 300 Einwohner               280,00 €

              von 301 bis 500 Einwohner               345,00 €

              von 501 bis 750 Einwohner               420,00 €

              von 751 bis 1 000 Einwohner               490,00 €

              von 1 001 bis 2 000 Einwohner               560,00 €

              von 2 001 bis 4 000 Einwohner               680,00 €

              über 4 000 Einwohner               1.005,00 €

 

1.8              die Stellvertreter/-innen der Ortsvorsteher/-innen               60,00 €

              und die Schriftführer/-innen

1.9              die übrigen Ortsbeiratsmitglieder               35,00 €

 

1.10              die sonstigen ehrenamtlich Tätigen, die

              in den vorstehenden Ziffern 1.1 bis 1.9

              nicht genannt sind, pro Sitzung               17,00 €

 

1.11              Die unter 1.1 bis 1.9 genannten ehrenamtlich Tätigen erhalten auf Wunsch ein „Ticket für ehrenamtlich Tätige“, das zum Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt Marburg berechtigt. Das Ticket ist nicht übertragbar. Personen, die das Ticket nicht in Anspruch nehmen, haben keinen Anspruch auf Ausgleich oder höhere Aufwandsentschädigung.

 

1.12              Ehrenamtlich Tätigen werden tatsächlich entstandene und nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zum Betrag von 12,00 € pro Stunde erstattet.

 

1.13              Der/Dem Vorsitzenden des Ausländerbeirates

              wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von               285,00 €

 

              und den weiteren Mitgliedern des Ausländerbeirates

              ein Sitzungsgeld i.H.v.               25,00 €

              gezahlt.

 

 

II.

 

Der III. Nachtrag tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 

 

Marburg,

 

DER MAGISTRAT

DER UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

2.:

 

XV. Nachtrag

zur

Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und § 51Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am ___________ folgenden XV. Nachtrag zur Hauptsatzung beschlossen:

 

I.

 

§ 6 erhält folgende Fassung:

 

§ 6

Entschädigung

 

1.              Die Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige nach § 27 HGO werden in einer besonderen Satzung geregelt.

 

2.              Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung erhalten zur Bestreitung ihrer Aufwendungen monatlich

 

              a)              einen Sockelbetrag von                                                        290,00 Euro

 

              b)              für jedes Mitglied weitere                                           185,00 Euro

 

 

 

II.

 

Der XV. Nachtrag tritt am 01.01.2012 in Kraft.

 

Marburg,

 

DER MAGISTRAT

DER UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Die letzte Anpassung der Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige erfolgte im Jahr 2001. Seit diesem Zeitpunkt sind die Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland um über 15% gestiegen. Der Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung hat sich daher für eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen ausgesprochen. Dementsprechend werden auch die Beträge für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, die sie jährlich zur Bestreitung ihrer Aufwendungen erhalten, angehoben.

 

 

Der Stadtverordnetenvorsteher

Heinrich Löwer

 

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