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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0708/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Ortsgerichts Marburg I (Marburg und Gisselberg) und
Besetzung des Ortsgerichts Marburg V (Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen und Wehrshausen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.11.2009
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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27.11.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Für das Ortsgericht Marburg
I (Marburg und Gisselberg) wird ein Ortsgerichtsvorsteher sowie ein
Ortsgerichtsschöffe gewählt.
2.
Für das Ortsgericht Marburg
V (Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen und
Wehrshausen) wird ein Ortsgerichtsschöffe und zugleich Stellvertreter des
Ortsgerichtsvorstehers gewählt.
Sachverhalt
Begründung:
Lt. Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg sind die
Amtszeiten des Herrn Gerhard Neumann als Ortsgerichtsvorsteher und des Herrn Klaus Nickel als
Ortsgerichtsschöffe für das Ortsgericht Marburg I (Kernstadt und Gisselberg)
nunmehr abgelaufen.
Ferner läuft die Amtszeit des Herrn Heinrich Junck
als Ortsgerichtsschöffe und zugleich als Stellvertreter des
Ortsgerichtsvorstehers für das Ortsgericht Marburg V (Cyriaxweimar,
Dilschhausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen und Wehrshausen) ab.
Daher ist es notwendig, gem. § 7 Abs. 1 des
Ortsgerichtsgesetzes entsprechende Neuwahlen durchzuführen.
Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern
ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen
über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:
I.
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt
werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und
unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
II.
Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder
nicht mehr haben;
b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
geschäftsmäßig ausüben;
c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen
sind.
III.
Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im
Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des
Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
IV.
Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder
verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig
Ortsgerichtsmitglieder sein.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die
Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des
Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5
Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65.
Lebensjahr vollendet hat.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die
Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen
der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die
Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann
durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Mit Schreiben vom 14.09.2009 wurden alle in der
Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden
Ortsbeiräte gebeten, entsprechende Vorschläge einzureichen.
Die CDU-Fraktion meldete Fehlanzeige.
Die SPD-Fraktion schlägt für das Ortsgericht Marburg I
Herrn Gerhard Neumann, wh. Leopold-Lukas-Str. 65, 35037
Marburg
als Ortsgerichtsvorsteher und
Herrn Klaus Nickel, wh. Ockershäuser Schulgasse 8, 35037
Marburg
als Ortsgerichtsschöffen vor.
Die SPD-Fraktion schlägt für das Ortsgericht Marburg V
Herrn Karl-Heinz Damm, wh. Elsa-Brandström-Str. 2, 35041
Marburg
als Ortsgerichtsschöffe und zugleich Stellvertreter
des Ortsgerichtsvorstehers vor.
Die Fraktion der GRÜNEN schlägt für das Ortsgericht
Marburg V
Herrn Alexander von Pritzelwitz, wh. Hermershäuser Str. 6,
35041 Marburg
als Ortsgerichtsschöffe und zugleich Stellvertreter
des Ortsgerichtsvorstehers vor.
Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.
Egon Vaupel
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