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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0711/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Warum ist der 2007 einstimmige gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Odenwaldstraße noch nicht umgesetzt?

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Sachverhalt

Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde die Verkehrssituation in dem angesprochenen Bereich im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden Verkehrschau, an der neben externen Verkehrsexperten auch ein Vertreter des Regierungspräsidiums teilgenommen hat, ausführlich erörtert.

 

Bei der großen Verkehrsschau hat der Vertreter des Regierungspräsidiums Gießen keinerlei Veranlassung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der außerörtlichen Verbindungsstraße zwischen Odenwaldstraße und der Landesstraße 3125 gesehen. Es handelt sich um eine normale Straße außerhalb geschlossener Ortschaften. Die StVO regelt grundsätzlich, dass die Fahrweise den äußeren Umständen anzupassen ist.

 

In der oberen Moischter Straße wurden durch die Straßenverkehrsbehörde Verkehrserhebungen durchgeführt. Ergebnis war, dass durch die auf der Fahrbahn geparkten Fahrzeuge bei der derzeit vorhandenen Beschilderung auch ohne eine zusätzliche Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein niedrigeres Geschwindigkeitsniveau als in dem überwiegenden Teil der bestehenden Tempo 30-Zonen erreicht wird. Außerdem liegen die in einem Erlass des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung geforderten Vorrausetzungen für eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf unter 50 km/h nicht vor.

 

Durch die neue Bebauung der Odenwaldstraße wurde die Ortstafel bis zur Busstraße versetzt und die Tempo 30-Zone angepasst.

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