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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0747/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Denkmaltopographie der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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19.11.2009
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.11.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
gemäß Durchführungserlass zum Hessischen Denkmalschutzgesetz vom 11. Mai 2005
(Staatsanzeiger für das Land Hessen, 30. Mai 2005) öffentlich bekannt zu
machen, dass das fertig gestellte Manuskript der Denkmaltopographie Teil II der
Stadt Marburg einschließlich der fertig gestellten Planübersicht aller
Kulturdenkmäler (KDs) und Bereiche als Gesamtanlage (Ga) ab sofort für
jedermann bei der unteren Denkmalbehörde und beim Landesamt für Denkmalpflege
einsehbar ist.
Sachverhalt
Begründung
Nach einer Bearbeitungszeit
von ca. 18 Jahren wurde das Manuskript der Denkmaltopographie zur
Veröffentlichung bereits vor drei Jahren dem Landesamt für Denkmalpflege in
Wiesbaden zur Drucklegung und Veröffentlichung in digitaler Form zugestellt.
Gemäß einstimmigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12. 2008
haben der Vorsitzende des Denkmalbeirats, Herr BD Schade, am 10. Februar 2009
sowie der Baudezernent, Herr Bürgermeister Dr. Kahle, am 31. Juli 2009 die
Veröffentlichung angemahnt. In den Antwortschreiben haben sowohl der Präsident
des Landesamtes für Denkmalpflege, Herr Prof. Dr. Gerd Weiß, als auch der
Hessische Ministerpräsident Roland Koch bedauernd mitgeteilt, dass zur Zeit für
die Veröffentlichung der Denkmaltopographie aufgrund der angespannten
Haushaltssituation keine Mittel zur Verfügung stehen, obwohl „die Hessische
Landesregierung dem Denkmalschutz einen hohen Stellenwert zumisst“. Eine
verbindliche Zusage, wann die Veröffentlichung erfolgen kann, wurde nicht
gegeben.
Aus aktuellem Anlass
(Rosenstraße 9) ist es jedoch notwendig, dass die Marburger Bevölkerung auf die
Möglichkeit hingewiesen wird, dass das Manuskript vorliegt und für jedermann
einsehbar ist. Im Hessischen Denkmalschutzgesetz steht im § 4: „Die
Denkmalbehörde soll in der Öffentlichkeit Verständnis für Denkmalschutz und
Denkmalpflege wecken und fördern.“
Mit der Beschlussfassung
über unseren Antrag soll dem Rechnung getragen werden.
Halise Adsan
Georg Fülberth
Astrid Kolter
Birgit Schäfer
Dr. Michael Weber
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