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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0762/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

 

Der in der Anlage beigefügten, redaktionell geänderten Betrauungsvereinbarung über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zur Durchführung des ÖPNV in der Universitätsstadt Marburg

wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Marburger Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) ist im Besitz einer eigenwirtschaftlichen Konzession für die Linien 1, 2, 4, 5, 7, 8, 11, 12, 13, 14, 16, A1, A2, A3, C, AST Mitte, AST West und AST Ost (Anlage 2). Die Stadtwerke Marburg GmbH (SWM) betreiben als Betriebsführer die o.a. Linien und führen auf der Grundlage eigener eigenwirtschaftlicher Linienverkehrsgenehmigungen für die Linien A4 und Höhenlagen AST den städtischen ÖPNV in der Universitätsstadt Marburg mit Omnibussen und Anruf-Sammeltaxen (AST) durch.

 

Diese Gestaltung soll im Hinblick auf die bestehende Erlasslage (koordinierter Ländererlass und Verfügung der OFD Hannover) eine Fortsetzung des steuerlichen Querverbundes ermöglichen und gleichzeitig, in Verbindung mit dem durch die Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2006 zur Kenntnis genommenen Restrukturierungsplan, zu einer Fortführung einer effizienten Erbringung der städtischen ÖPNV-Leistung beitragen. 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat diesbezüglich in ihrer Sitzung am 26.09.2008 (VO/0602/2008) den Abschluss einer Betrauungsvereinbarung über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zur Durchführung des ÖPNV in der Universitätsstadt beschlossen. Diese trat rückwirkend zum 09.02.2007 in Kraft.

 

Der ÖPNV lässt sich nicht kostendeckend durchführen. Der Aufwand für die öffentlichen Busverkehrsleistungen der SWM in Marburg lässt sich allein durch die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf und durch öffentliche Ausgleichzahlungen nicht decken. Die verbleibende Differenz wird durch einen internen Verlustausgleich der Energiesparte, dem steuerlichen Querverbund, von der SWM abgedeckt. Ob diese sogenannten Zuschüsse als unzulässige Beihilfen i.S.d. Art. 87 Abs. 1 zu verstehen sind, ist in dem noch offenen Beihilfebeschwerdeverfahren CP 199/2007 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft zu entscheiden.

 

Die neuerliche Vorlage dieser Betrauungsvereinbarung erfolgt daher auf dieser Grundlage, wie im Folgenden beschrieben.

 

Die erneute Vorlage der, wie ausgeführt, bereits geschlossenen Betrauungsvereinbarung wurde aus zweierlei Gründen in Erwägung gezogen: Zum einen verfolgt die durch das juristische Beratungsunternehmen ´Oppenländer Rechtsanwälte´ redaktionell geänderte Fassung das Ziel, die Argumentation in dem Beihilfebeschwerdeverfahren näher zu klären und zum anderen die Geltungsdauer der vorliegenden Betrauungsvereinbarung an die Übergangsfrist bis zum Jahr 2019 der am 3. Dezember 2009 in Kraft tretenden VO (EG) 1370/2007 anzupassen. Die Laufzeit der derzeit gültigen  Betrauungsvereinbarung lehnt sich noch an die Laufzeiten der Linienkonzessionen bis Juni 2015 an. Mit der Laufzeitverlängerung bis 2019 unter dem derzeit noch gültigen Regime der VO (EG) 1191/69 bleiben die Beihilferegeln für den anvisierten Zeitraum bestehen, stellen sie also nicht in Frage. Andernfalls bestünde unter der neuen Verordnung die Gefahr, dass die als bestehende Beihilfe einzustufende Regelung umgestaltet wird und damit eine Notifizierung erforderlich ist.

 

Die Hauptfinanzverantwortung für die Linienverkehre in der Universitätsstadt Marburg kann durch den steuerlichen Querverbund damit für weitere 4 Jahre über das Jahr 2015 hinaus bis 2019 bei den Stadtwerken Marburg verankert werden.

 

Es wird daher gebeten, die beigefügte, auf der Grundlage der juristischen Empfehlungen redaktionell überarbeitete und insbesondere hinsichtlich der verlängerten Geltungsdauer geänderten „Betrauungsvereinbarung über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zur Durchführung des ÖPNV in der Universitätsstadt Marburg“ zu beschließen. Auf den erneuten Abdruck der Anlagen zur Betrauungsvereinbarung wurde verzichtet, da diese gegenüber der Beschlussfassung der ursprünglichen Betrauungsvereinbarung im September 2008 unverändert geblieben sind.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage

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