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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0762/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Betrauungsvereinbarung für den ÖPNV in der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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17.11.2009
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.11.2009
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.11.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Die Marburger Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) ist im
Besitz einer eigenwirtschaftlichen Konzession für die Linien 1, 2, 4, 5, 7, 8,
11, 12, 13, 14, 16, A1, A2, A3, C, AST Mitte, AST West und AST Ost (Anlage 2).
Die Stadtwerke Marburg GmbH (SWM) betreiben als Betriebsführer die o.a. Linien
und führen auf der Grundlage eigener eigenwirtschaftlicher
Linienverkehrsgenehmigungen für die Linien A4 und Höhenlagen AST den
städtischen ÖPNV in der Universitätsstadt Marburg mit Omnibussen und
Anruf-Sammeltaxen (AST) durch.
Diese Gestaltung soll im Hinblick auf die bestehende
Erlasslage (koordinierter Ländererlass und Verfügung der OFD Hannover) eine
Fortsetzung des steuerlichen Querverbundes ermöglichen und gleichzeitig, in
Verbindung mit dem durch die Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2006 zur
Kenntnis genommenen Restrukturierungsplan, zu einer Fortführung einer
effizienten Erbringung der städtischen ÖPNV-Leistung beitragen.
Die Stadtverordnetenversammlung der
Universitätsstadt Marburg hat diesbezüglich in ihrer Sitzung am 26.09.2008
(VO/0602/2008) den Abschluss einer Betrauungsvereinbarung über
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zur Durchführung des ÖPNV in der
Universitätsstadt beschlossen. Diese trat rückwirkend zum 09.02.2007 in Kraft.
Der ÖPNV lässt sich nicht kostendeckend durchführen.
Der Aufwand für die öffentlichen Busverkehrsleistungen der SWM in Marburg lässt
sich allein durch die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf und durch öffentliche
Ausgleichzahlungen nicht decken. Die verbleibende Differenz wird durch einen
internen Verlustausgleich der Energiesparte, dem steuerlichen Querverbund, von
der SWM abgedeckt. Ob diese sogenannten Zuschüsse als unzulässige Beihilfen
i.S.d. Art. 87 Abs. 1 zu verstehen sind, ist in dem noch offenen
Beihilfebeschwerdeverfahren CP 199/2007 der Kommission der Europäischen
Gemeinschaft zu entscheiden.
Die neuerliche Vorlage dieser Betrauungsvereinbarung
erfolgt daher auf dieser Grundlage, wie im Folgenden beschrieben.
Die
erneute Vorlage der, wie ausgeführt, bereits geschlossenen Betrauungsvereinbarung
wurde aus zweierlei Gründen in Erwägung gezogen: Zum einen verfolgt die durch
das juristische Beratungsunternehmen ´Oppenländer Rechtsanwälte´ redaktionell
geänderte Fassung das Ziel, die Argumentation in dem Beihilfebeschwerdeverfahren
näher zu klären und zum anderen die Geltungsdauer der vorliegenden Betrauungsvereinbarung
an die Übergangsfrist bis zum Jahr 2019 der am 3. Dezember 2009 in Kraft
tretenden VO (EG) 1370/2007 anzupassen. Die Laufzeit der derzeit gültigen Betrauungsvereinbarung lehnt sich noch
an die Laufzeiten der Linienkonzessionen bis Juni 2015 an. Mit der
Laufzeitverlängerung bis 2019 unter dem derzeit noch gültigen Regime der VO
(EG) 1191/69 bleiben die Beihilferegeln für den anvisierten Zeitraum bestehen,
stellen sie also nicht in Frage. Andernfalls bestünde unter der neuen
Verordnung die Gefahr, dass die als bestehende Beihilfe einzustufende Regelung
umgestaltet wird und damit eine Notifizierung erforderlich ist.
Die
Hauptfinanzverantwortung für die Linienverkehre in der Universitätsstadt
Marburg kann durch den steuerlichen Querverbund damit für weitere 4 Jahre über
das Jahr 2015 hinaus bis 2019 bei den Stadtwerken Marburg verankert werden.
Es
wird daher gebeten, die beigefügte, auf der Grundlage der juristischen Empfehlungen
redaktionell überarbeitete und insbesondere hinsichtlich der verlängerten Geltungsdauer
geänderten „Betrauungsvereinbarung über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
zur Durchführung des ÖPNV in der Universitätsstadt Marburg“ zu beschließen. Auf
den erneuten Abdruck der Anlagen zur Betrauungsvereinbarung wurde verzichtet,
da diese gegenüber der Beschlussfassung der ursprünglichen Betrauungsvereinbarung
im September 2008 unverändert geblieben sind.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
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