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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0774/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

von der Vorlage und dem beiliegenden Schreiben Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Rahmen einer großen Verkehrsschau wurde durch das Regierungspräsidium Gießen die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Ketzerbach beanstandet. Die Aufhebung dieser Beschränkung wurde verfügt. Dadurch würde die zulässige Höchstgeschwindigkeit wieder 50 km/h betragen.

 

Nach Interventionen gegen diese Verfügung durch die Stadt Marburg mit Darlegung der Gründe für die angeordnete Geschwindigkeit von 30 km/h liegt von dem Regierungspräsidium Gießen mit Datum 28.10.2009 eine neue Verfügung vor. Danach kann in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zur Berücksichtigung der besonderen Situation aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Blindenstudienanstalt die Anordnung von Tempo 30 beibehalten werden. Allerdings ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in der Ketzerbach in den Nachtstunden durch das Zusatzzeichenzeichen „06.00 - 22.00 Uhr“ aufzuheben. Dies berücksichtigt die strengen Anforderungen das § 45 Abs. 9 StVO bei innerörtlichen Verkehrsbeschränkungen, die zuletzt auch mit dem bekannten Schreiben des HMWVL vom 11. August 2009 konkretisiert worden sind.

 

In der Verfügung vom 28.10.2009 erklärt das Regierungspräsidium Gießen weiter, dass die in der StVO geforderten zwingend gebotenen Umstände für eine Anordnung von Tempo 80 für PKW und 60 für LKW (von 22.00 bis 07.00 Uhr) nach einer erneuten Prüfung nicht gegeben sind und somit die bisherige Beschilderung beizubehalten ist.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Anlage

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