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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0819/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

            Für den im beiliegenden Plan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/6, Campus Lahnberge, ZTI (inkl. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 11/1) gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Mit Schreiben vom 10.11.2009 bittet das Hessische Baumanagement (HBM), als vertretende Behörde des Landes Hessen und zuständig für die Neubauten der Philipps-Universität Marburg, um Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des ZTI im Gebiet des Campus Lahnberge. Der Standort für das ZTI ist aus dem Masterplan Lahnberge abgeleitet. Bisher ist der Standort des Neubaues teilweise mittels Bebauungsplan Nr. 11/1 aus dem Jahr 1989 als Parkdeck überplant, teilweise handelt es sich um unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Campusgelände „Sondergebiet Universität“ dar.

In Absprache mit dem HBM und der Philipps-Universität Marburg umfasst der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes auch den nördlichen Zugangsbereich zum Campus Lahnberge mitsamt des geplanten Kreisverkehrs am Knotenpunkt L 3092/Hans-Meerwein-/Conradistraße, die Bauoption für das nördliche Eingangsgebäude zum Campus Lahnberge mit vorgelagertem Entree und die Campus-interne Erschließungsstraße für den Umweltverbund.

 

Beim ZTI selbst handelt es sich um ein sogenanntes LOEWE-Schwerpunktprojekt (LandesOffensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz); es dient ausschließlich Forschungszwecken. Die Nutzfläche von knapp 4.500 qm verteilt sich (gestaffelt) auf 4 Vollgeschosse; aufgrund des besonderen Antragsprocedere mit Kostenkalkulation (Baukosten: 40 Mio. Euro; Gesamtkosten 50,38 Mio. Euro) wurde bei diesem Baustein im Rahmen der Campusplanung davon abgesehen einen vorgeschalteten Architekturwettbewerb durchzuführen.

 

Mit dem HBM ist vereinbart, dass ein Planungsbüro den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan erarbeitet. Kosten für die Universitätsstadt Marburg fallen keine an. Mit der Realisierung des ZTI (Baubeginn in 2010) ist die weitergehende Stärkung des Forschungsstandortes Marburg verbunden.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlage

Geltungsbereich

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

 

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