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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0825/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth (Nr. 6 11/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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27.11.2009
|
Beschlussvorschlag
Der
Preis für eine 90-Tabletten-Packung des Tumor-Medikaments GLIVEC, das von der
in Marburg ansässigen Firma Novartis angeboten wird, hat sich zwischen 2006 und
2009 von9.106,60 € auf 10.149,80 € erhöht, also von 101,07 € pro Tablette auf
112,77. Welchen Einfluss hat diese Preisentwicklung auf die
Gewerbesteuereinnahmen der Universitätsstadt Marburg?
Sachverhalt
Besteuerungsgrundlage
für die Gewerbesteuer ist bekanntlich der Gewerbeertrag, der von dem für ein
Unternehmen zuständigen Finanzamt ermittelt und in einer Messzahl ausgedrückt
wird. Diese Messzahl wiederum ist dann die Grundlage für die Veranlagung zur
Gewerbesteuer.
Dem
Magistrat ist nicht bekannt, welche Tablette welchen Beitrag zum Gewerbeertrag
eines Unternehmens liefert.
Im Übrigen
hat der Magistrat bereits mehrfach ausgeführt, dass er dem Steuergeheimnis
unterliegt und deshalb Auskünfte zu steuerlichen Angelegenheiten eines
Unternehmens nicht geben kann.
In
Sachen Steuergeheimnis hatte der Magistrat auf eine Kleine Anfrage der
Stadtverordneten Dr. Röder im August 2007 u. a. folgendes ausgeführt:
Die Verletzung des Steuergeheimnisses ist strafbar.
Sie ist nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bedroht.
Der Magistrat hat in seinem Diensteid geschworen,
alle in Hessen geltenden Gesetze zu wahren. Er nicht die Absicht, diesen Eid zu
brechen.
Das gilt
auch weiterhin.
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