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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0834/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie viele Windkraftanlagen sind maximal zum Bau auf den Lahnbergen geplant, welche Leistung werden diese pro Jahr bei welchen jährlichen Unterhaltungskosten liefern und inwieweit sind diese WKA mit Vogel- und Fledermausflug - insbesondere den Durchflugschneisen der Kraniche - zu vereinbaren?

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Sachverhalt

Konkret geplant sind auf den Lahnbergen nach Kenntnis des Magistrats überhaupt (zumindest noch) keine Windkraftanlagen (WKA).

 

Nach dem Stadtverordnetenbeschluss vom März 2009 soll der Magistrat näher untersuchen, ob auf zwei Flächen auf den Lahnbergen (Bürgeler Gleiche, Lichter Küppel) und auf einer Fläche in Marbach (Gebiet Görzhäuser Hof) Windkraftnutzung möglich ist. Nachdem für den Bereich Lahnberge von möglichen Betreibern (u. a. Stadtwerke Marburg) Interesse an diesen Standorten angemeldet wurde, wurden diese Standorte gemeinsam mit dem RP Gießen näher betrachtet.

 

Nach den Vorgaben des RP Gießen kommen auf den Lahnbergen nur die zwei genannten Gebiete mit einer bestimmten Größe in Betracht. Die Anzahl von WKA, die auf einer bestimmten Fläche aufgestellt werden können, richtet sich vor allem danach, ob und wie die Anlagen im Gelände plaziert werden können.

 

Für diese in Frage kommenden Standorte haben die interessierten Firmen jeweils Anlagen mit einer Nabenhöhe von ca. 100 m bis 140 m als erforderlich angesehen. Anlagen in dieser Größenordnung könnten im Gebiet Lichter Küppel etwa 3-6, im Gebiet Bürgeler Gleiche etwa 4-8 aufgestellt werden.

 

Der Jahresertrag von beispielsweise insgesamt 10 Anlagen á 3 MW wird von möglichen Betreibern an diesen Standorten auf insgesamt ca. 43 Mio. kwh/Jahr geschätzt. Dies entspricht etwa dem Bedarf von 14.200 Haushalten oder dem privaten Stromverbrauch von 56.000 Personen.

 

(Am Standort Bad Endbach, für den die Stadtwerke Marburg in Absprache mit der Gemeinde Bad Endbach und dem RP Gießen den Bau von zwei Windkraftanlagen planen, ist eine installierte Leistung von je 2 MW vorgesehen. Die Stadtwerke Marburg erwarten bei 1500 Vollbenutzungsstunden hier ein Jahresergebnis von ca. 6 Mio. kwh/Jahr.)

 

Jährliche Unterhaltungskosten einer WKA sind dem Magistrat nicht bekannt. Sie müssen von den jeweiligen Betreibern getragen werden.

 

Die Vereinbarkeit von WKA mit Vogel- und Fledermauswelt muss durch Gutachten im Genehmigungsverfahren belegt werden. Genehmigungsbehörde ist das RP Gießen.

 

Nach Erfahrungen mit bislang ca. 22.000 Windkraftanlagen in Deutschland geht von WKA für Kranichzüge keine generelle Gefahr aus. Ob auf dem Höhenrücken der Lahnberge besondere Schutzmaßnahmen erforderlich wären, müsste im Genehmigungsverfahren geklärt werden.

 

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