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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0916/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/4 für den Bereich „Campus Firmanei, Universitätsbibliothek“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (Bau GB) wird beschlossen“.

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Sachverhalt

- 3 -

Begründung:

Das Projekt „Campus Firmanei“ mit dem Neubau der Zentralen Universitätsbibliothek (ZUB) als Bestandteil des im Jahr 2007 beschlossenen Hochschulinvestitionsprogramms HEUREKA der Hessischen Landesregierung ist sowohl für die Entwicklung der Philipps-Universität als auch für die Stadtentwicklung Marburgs von herausragender Bedeutung. Mit der Konzentration der Universitätsgebäude für die Geistes- und Sozialwissenschaften in zentraler Innenstadtlage ergeben sich neue Perspektiven vor allem für die von der Verlagerung der Kliniken betroffene Nordstadt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich „Campus Firmanei, Universitätsbibliothek“ sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des ersten Bausteins der innerstädtischen Campusentwicklung geschaffen werden.

 

Auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom September 2007 wurden vom Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt der Stadt Marburg gemeinsam mit der Philipps-Universität Vorgaben für einen städtebaulichen Wettbewerb erarbeitet und die Öffentlichkeit in Form eines Workshops im November 2007 beteiligt.

 

Im Februar 2008 hat die Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse des Workshops zur Kenntnis genommen und die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs sowie die dafür erarbeiteten Vorgaben beschlossen.

 

Der zweiphasige städtebauliche Ideen- und Realisierungswettbewerb umfasste in der ersten Phase - dem Ideenteil - eine Gesamtkonzeption für das innerstädtische Campusgelände sowie Vorschläge zur Neuordnung der 3 Teilbereiche Kinderklinik, ehemaliges Brauereigelände und Universitätsbibliothek nördlich des Alten Botanischen Gartens. Das Preisgericht empfahl in seiner Sitzung am 6. November 2008 aus den 38 eingereichten Arbeiten 30 zur Weiterbearbeitung in der zweiten Phase. Diese beinhaltete als Realisierungsteil einen Vorentwurf für die neue Zentrale Universitätsbibliothek am Standort der ehemaligen Frauenklinik nördlich des Alten Botanischen Gartens. In der Sitzung des Preisgerichts am 12. und 13. März 2009 wurde der Wettbewerb entschieden. Der Entwurf des 1. Preisträgers - Büro Sinning Architekten, Darmstadt, in Zusammenarbeit mit der Landschaftsarchitektin Angela Bezzenberger, Darmstadt - ist nunmehr Grundlage für die weitere planerische Bearbeitung.

 

Auszug aus der Beurteilung des Preisgerichts:

 

              Eine großzügig verglaste und mehrgeschossige Halle im Schmittpunkt der Wegebeziehungen zwischen Firmanei und Botanischem Garten bietet Raum für die so wichtigen und informellen öffentlichen Begegnungen einer Universität. Der polygonale und geschwungene Grundriss dieser Halle (Kaltatrium) verspricht vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, die das eigentliche Foyer ergänzen und über die einfachen Foyerfunktionen weit hinausgehen. Diese architektonische Konzeption mit ihren weit reichenden städtebaulichen Auswirkungen ist überzeugend.

              Der lang gestreckte, trotz des großen Raumprogramms gut proportionierte Baukörper markiert die Grenze zwischen dem eng bebauten Viertel an der Deutschhausstraße und dem historischen Freiraum des Botanischen Gartens. Die im Grundriss geknickte Baufigur mit ihrem gläsernen Mittelteil fügt sich gut in die historische Bebauung ein. Mit dem Baukörper und den vorgesehenen Lichthöfen ist die Bibliothek auf markante Bauten im Stadtteil (Schloss, Elisabethkirche, Kaiser-Wilhelm-Turm) ausgerichtet und lässt so die Nutzer den städtebaulichen Zusammenhang erfahren.

 

Das Hessische Baumanagement (HBM) hat in Abstimmung mit der Philipps-Universität Marburg inzwischen den Planungsauftrag für den Bibliotheksneubau einschließlich Freiraumplanung an die 1. Preisträger vergeben.

 

Die Wettbewerbsergebnisse wurden in einer öffentlichen Ausstellung im Marburger Landgrafenschloss vom 23. März bis 5. April 2009 präsentiert und in einer Podiumsdiskussion am 3. April 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt. Anschließend fand am 24. und 25. April 2009 der zweite Workshop statt. Eine Dokumentation des Wettbewerbsverfahrens in Form einer Broschüre wurde ebenfalls im April 2009 vorgelegt.

 

Das Gelände des künftigen Campus Firmanei befindet sich im Geltungsbereich des seit dem 07.05.1969 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1-2/30a, der die für den Neubau der Universitätsbibliothek vorgesehene Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Klinik“ ausweist. Der nordwestliche Teil der Hals-Nasen-Ohren-Klinik sowie die Ecke Pilgrimstein / Deutschhausstraße (Sondergebiet, Physiologisches Institut) liegen im Geltungsbereich des seit dem 23.09.1969 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1/30b, der auch die Elisabethkirche und den Firmaneiplatz umfasst.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 2/4 für die künftige Universitätsbibliothek sollen die oben genannten Bebauungspläne innerhalb des wie folgt abgegrenzten, rund 81.340 m² umfassenden Geltungsbereiches geändert werden:

Pilgrimstein - Deutschhausstraße - Johannnes-Müller-Straße - Grenze Alter Botanischer Garten/ehemalige Brauereigelände.

 

Somit wird der Botanische Garten in die Bauleitplanung einbezogen, was der schon seit dem ersten Workshop 2007 im Verlauf der gesamten bisherigen Planungsgeschichte immer wieder festgestellten Schutzwürdigkeit Rechnung trägt. Zudem ist der Botanische Garten in den nördlichen Randbereichen durch künftige Wegebeziehungen und die Neuordnung im Bereich der ehemaligen Gewächshäuser betroffen. Ebenfalls aus Gründen künftiger neuer Wegebeziehungen werden die Johannes-Müller-Straße und somit auch der Mühlgraben in das Plangebiet einbezogen. Eine Wegeführung, welche die zu erwartenden Fußgängerströme von der Universitätsbibliothek in Richtung Hörsaalgebäude und Mensa entlang der Nordgrenze des Botanischen Gartens über einen neu zu errichtenden Steg über den Mühlgraben und entlang der Johannes-Müller-Straße lenkt, wird angestrebt, um so die empfindlicheren Bereiche des Botanischen Gartens zu entlasten.

Die öffentlichen Verkehrsflächen Pilgrimstein und Deutschhausstraße sind nicht Gegenstand der aktuellen Bebauungsplanänderung. Die Einbeziehung der Grundstücke an der Südseite der Deutschhausstraße erfolgt aufgrund der erforderlichen Verkehrsanbindung der Universitätsbibliothek und der künftigen Wegebeziehungen zu dem nördlich der Deutschhausstraße anschließenden weiteren Baustein der Campusplanung im Bereich der ehemaligen Kinderklinik.

 

Der Bebauungsplan „Campus Firmanei, Universitätsbibliothek“ wird im normalen Verfahren einschließlich Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Scoping-Termin mit den zu beteiligenden Fachbehörden zur Klärung des Umfangs der Umweltprüfung hat bereits im Dezember 2009 stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass umfangreiches Grundlagenmaterial, das zum großen Teil schon im Wettbewerbsverfahren als Basis der Entwurfserarbeitung gedient hat, bereits vorliegt. Im weiteren Verlauf der Umweltprüfung werden insbesondere die folgenden Fragestellungen vertiefend bearbeitet:

 

Grundwasser:

Auf Basis des bereits vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens erfolgt eine weitere Beobachtung sowie fachgutachterliche Begleitung auch während der Baumaßnahmen, um Schäden an erhaltenswerten Bäumen sowie an der umgebenden Bebauung durch Grundwasserabsenkungen zu vermeiden.

 

Artenschutz:

Fachgutachten zu Avifauna und Fledermäusen liegen vor sowie eine aktuelle artenschutzrechtliche Bewertung im Zuge der Umgestaltung des ehemaligen Brauereigeländes. Der Naturschutzbeirat wird als beratendes Gremium in die Bewertung eingebunden.

 

Verkehr:

Auf Grundlage des „Verkehrsgutachtens zur Entwicklung der Philipps-Universität Marburg in der Marburger Innenstadt“ (BSV, Feb. 2008) wird eine umweltverträgliche Abwicklung des Verkehrsaufkommens angestrebt, wobei auch klimaökologische Faktoren und die Qualitätssicherung des Wohnumfeldes zu betrachten sind.

 

Denkmalschutz:

Der Bibliotheksneubau muss sich hinsichtlich Maßstäblichkeit und Gestaltung in die historische Bebauung einfügen. Da aufgrund der Nähe zur ehemaligen mittelalterlichen Deutschordensniederlassung archäologische Funde wahrscheinlich sind, ist ein Konzept zum Umgang mit Bodendenkmälern zu entwickeln.

 

Freiraumqualität:

Um eine Überlastung des Alten Botanischen Gartens zu vermeiden, sind besondere Anforderungen hinsichtlich der Freiraum- und Aufenthaltsqualitäten im baulich geprägten Bibliotheksumfeld und entlang der Hauptwege östlich des Mühlgrabens zu stellen.

 

Der vorläufige Rahmenterminplan der Philipps-Universität Marburg sieht zunächst die Fertigstellung des 3. Bauabschnittes des Klinikums auf den Lahnbergen vor und nach Abschluss des Umzugs der Kliniken auf dem Lahntal ab Frühjahr 2011 den Abbruch der Gebäude zur Vorbereitung des Bibliotheksneubaus.

Die mit der Philipps-Universität abgestimmte Terminplanung für das Bauleitverfahren sieht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im ersten Halbjahr 2010 vor. Der Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes durch die Stadtverordnetenversammlung soll nach der Sommerpause erfolgen.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Anlage:

s              Übersichtsplan für den Aufstellungsbeschluss: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 2/4 „Campus-Firmanei, Universitätsbibliothek“

 

s              Lageplan „Neubau der Universitätsbibliothek auf dem Campus Firmanei in Marburg“ aus dem Städtebaulichen Wettbewerb (Büro Sinning/Bezzenberger)

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

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Finanz. Auswirkung

 

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