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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0940/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Visualisierung zu den projektierten Anlagenstandorten in den beiden Bereichen ‚Bürgeler Gleichen’ (im Folgenden auch: BG) und ‚Östl. Lichter Küppel’ (im Folgenden auch: LK) zur Kenntnis.

Als Zwischenstand der Diskussion werden Stellungnahmen der Ortsbeiräte sowie der Beiräte für Stadtgestaltung, für Denkmalschutz und für Naturschutz zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Zur Erreichung der angestrebten Klimaziele ist ein Ausbau von Windenergie im Bereich der Stromerzeugung aus gegenwärtiger Sicht unbedingt erforderlich. Durch den hohen Verbrauch von Steinkohle, Braunkohle und Öl zur Stromerzeugung werden hohe CO2-Belastungen verursacht und Ressourcen verschwendet. Großkraftwerke arbeiten zudem mit Wirkungsgraden von 30 bis 40 % völlig uneffektiv und belasten durch ihre hohe Wärmeabgabe die Umwelt. Windenergieanlagen auf dem Festland (Binnenlandstandorte) stellen dabei momentan die mit Abstand preiswerteste und flächenschonendste Art der Energieerzeugung dar. Allein eine Windkraftanlage mit 2,5 bis 3 MW Leistung kann jährlich rechnerisch ca. 5 bis 7 % des jährlichen Stromverbrauchs Marburger Privathaushalte decken.

 

Auch in Mittelhessen und speziell im Landkreis Marburg-Biedenkopf wird das Windkraftpotential bislang nur zu einem sehr geringen Teil genutzt. Lediglich in Münchhausen, Neustadt, Breidenbach, Rauschenberg, Bad Endbach und Marburg werden Anlagen betrieben. Der Bau neuer Anlagen ist momentan in Münchhausen, Neustadt und Bad Endbach geplant. Zahlreiche weitere Windkraftprojekte in verschiedenen Städten und Gemeinden des Landkreises konnten bislang mangels politischer Unterstützung nicht umgesetzt werden. Ohne massive Ausweisung des Windkraftanteils an der Stromerzeugung werden weder der Landkreis Marburg-Biedenkopf noch die Universitätsstadt Marburg in der Lage sein, angemessene Klimaschutzziele zu erreichen. Wirtschaftlich kann die Vernachlässigung der Stromproduktion durch Windkraft mittelfristig nachteilig für die Region sein. Viele Gemeinden erhalten schon heute durch Windkraftanlagen hohe Gewerbesteuereinnahmen, während die Universitätsstadt Marburg und die umliegenden Gemeinden trotz sehr guter Windstandorte hier wenig oder gar keine Einnahmen aufzuweisen haben.

 

Die Ausweisung weiterer Windkraftstandorte auf dem Marburger Stadtgebiet muss sich in erster Linie an den Vorgaben der einzuhaltenden Mindestabstandsflächen zur Wohnbebauung orientieren. Während nach der gegenwärtigen Rechtsprechung für Anlagen der Megawatt-Klasse mindestens 750 m Abstand von einer Wohnbebauung erforderlich erscheinen, favorisiert das Regierungspräsidium Gießen momentan einen Abstand von 1.000 m. Legt man diese Abstandsflächen zugrunde, so kommen auf dem (im Vergleich mit anderen hessischen Städten und Gemeinden sehr großen) Gemeindegebiet von Marburg gegenwärtig nur 5 (Abstand 750 m) bzw. 4 (Abstand 1.000 m) Flächen für den Bau von jeweils mehreren neuen Anlagen in Betracht (Karten siehe Anlage). Von den Flächen, die einen 1.000 m-Abstand aufweisen, ist die Fläche „Elnhausen“ (siehe Anlage) momentan nicht vorrangig weiter zu verfolgen, da die in Betracht kommenden Flächen mit Höhen von 230 m bis 280 m deutlich unterhalb der anderen, sehr viel höher gelegenen Flächen liegen. Dementsprechend wurde von potentiellen Windkraftanlagenbetreibern bislang kein Interesse an diesen Standorten bekundet. 

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem März 2009 ist der Magistrat beauftragt worden, in die vorbereitende Planung für ein Abweichungsverfahren vom Regionalplan mit den Waldflächen ‚Bürgeler Gleichen’, ‚Östl. Lichter Küppel’ und ‚Görzhäuser Hof’ zum Zwecke der Aufnahme als „Vorranggebiete für Windenergienutzung“ einzutreten. Diese drei Standorte bieten jeweils im 1.000 m-Abstand zur Wohnbebauung Raum für mehrere neue Anlagen.

 

Für die Gebiete ‚Bürgelner Gleichen’ und ‚Östl. Lichter Küppel’ meldeten Windkraftanlagenbetreiber Interesse an, in die Planung und den Bau von Windkraftanlagen zu investieren.

In zwei Gesprächsterminen mit verschiedenen Abteilungen des RP Gießen wurde herausgearbeitet, dass das RP Gießen grundsätzlich die beiden Standorte für möglich hält und weitere vorbereitende Arbeiten unterstützen will, aber mehrere Punkte abzuarbeiten sind.

Vordringlich erschienen – auch aus Sicht der interessierten Unternehmen – aussagekräftige Standortvisualisierungen. Diese wurden sodann im Juni 2009 in Auftrag gegeben.

 

Die nun vorliegenden Visualisierungen (Fotomontagen) sind ein Teil der vorbereitenden Planungen. Sie sind im Auftrag des Magistrates von der Firma enveco GmbH aus Münster im November 2009 fertig gestellt worden.

 

Hierzu sind in die Aufnahmen der Bereiche die Windkraftanlagen bezüglich der Standorte, der Höhe und der Proportion genau einmontiert (statisch) und die Rotorblattbewegung animiert worden (dynamisch). Die Aufnahmen sind mit einer Brennweite von ca. 45 mm und einer Höhe von ca. 1,5 m über Grund aufgenommen worden.  Das entspricht annähernd dem menschlichen Sehempfinden.

 

Für die dargestellten Windkraftanlagen ist der Anlagentyp Enercon E-82 ausgewählt worden. Er weist eine Nabenhöhe von 138 m über Grund und einen Rotorblattdurchmesser von 82 m auf. So ergibt sich eine Anlagenhöhe bis Rotorblattspitze von 179 m. Da die Anlagen über 150 m hoch sind ist eine Tageskennzeichnung notwendig. Diese ist ebenfalls dargestellt worden. Die nach gegenwärtiger Rechtslage erforderliche Nachtkennzeichnung kann in den Visualisierungen nicht dargestellt werden. Die Art und Weise der erforderlichen Nachtkennzeichnung (sog. „Befeuerung“) von Windkraftanlagen ist momentan in der bundespolitischen Diskussion und soll modifiziert werden.

 

Ob bei einer Realisierung der Standorte Anlagen dieses Typs zum Einsatz kommen würden, kann derzeit nicht beurteilt werden.

 

Pro Bereich ist nach Vorgaben der Stadtwerke Marburg und der hessenEnergie die nach dortiger Einschätzung technisch sinnvolle Anzahl an Anlagen angenommen worden. Das sind für die ‚Bürgeler Gleichen’ 6 Windräder (BG 1 - 6) und für ‚östl. Lichter Küppel’ 3 (LK 1 – 3). Alle Standorte sind mindestens 1.000 m von Wohnsiedlungen entfernt.

 

Als Fotopunkte (FP) für die Aufnahmen sind 4 Standorte in der Kernstadt und 5 Standorte in den östlichen Stadtteilen ausgewählt worden. Nachstehend sind sie näher benannt und mit Blickrichtung aufgelistet.

 

FP 1                Rosenbrücke                                                 ‚Bürgeler Gleichen’

FP 2                Schloss/Nord-Terrasse                                 ‚Bürgeler Gleichen’

FP 3                Ginseldorf/Friedhof                                        ‚Bürgeler Gleichen’

FP 4/Nord            Schröck/Markthöhe                                         ‚Bürgeler Gleichen’

FP 4/Süd            Schröck/Blütenstraße                                     ‚Östl. Lichter Küppel’

FP 5                Schloss/Süd-Terrasse                                 ‚Östl. Lichter Küppel’

FP 6                Südbahnhof/Karl-Th.-Bleek-Steg                 ‚Östl. Lichter Küppel’

FP 7                Bauebach/Lahnberg                                      ‚Östl. Lichter Küppel’

FP 8                Moischt/Bürgerhaus                                       ‚Östl. Lichter Küppel’

 

Die Lage der Bereiche ‚Bürgeler Gleichen’ und ‚Östl. Lichter Küppel’ mit allen projektierten Windkraftanlagen sowie aller Fotopunkte ist auf einem Luftbild dargestellt. Es befindet sich auf der beiliegenden CD-ROM. Auf dieser befindet sich außerdem ein Erläuterungstext, aus dem man weitere Details zur Visualisierung erfahren kann, die Visualisierungen (statische und dynamische Fotomontagen) sowie ein Programm zum Betrachten (EMDPlay.exe) der Dynamischen. Dieses Programm muss nach dem Kopieren auf die Festplatte durch einen Doppelklick gestartet und dann daraus die dynamischen Visualisierungen nach einander geöffnet werden. Beim nächsten Mal können die Visualisierungen direkt geöffnet werden.

 

Da es sich hier hauptsächlich um bewegte Information geht, wird ausnahmsweise nur eine CD-ROM als Anlage für jede Fraktion beigelegt. In den Ausschusssitzungen wird die Visualisierung jeweils vorgestellt.

 

Desweitern sind als Zwischenstand der Diskussion zu diesem Thema die Stellungnahmen der Ortsbeiräte von Ginseldorf, Bauerbach, Schröck, Moischt, Cappel und Michelbach sowie der Beiräte für Stadtgestaltung, für Denkmalschutz und für Naturschutz beigelegt.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlagen: (gesondert gedruckt)

- CD-ROM (je Fraktion 1 Exemplar)

- Übersichtskarten mit 750 m- und 1.000 m-Abstandsflächen

- Stellungnahmen

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