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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0946/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolter (Nr. 9 01/2010)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.01.2010
|
Sachverhalt
Grundsätzlich
werden die Einsatzkräfte der Feuerwehr in regelmäßigen Abständen auf die
Gefahren durch elektrische Spannung an den Einsatzstellen bei der Verwendung
von Löschmitteln im Rahmen von Ausbildungsdiensten und Lehrgängen hingewiesen.
Die Unfallverhütungsvorschriften sehen bei der Durchführung von Löscharbeiten
Sicherheitsabstände vor. So ist bei Niederspannungen ein Strahlrohrabstand von
1m bis 5 m einzuhalten und bei Hochspannungen von 5 m bis 10 m.
Bei
den Dächern mit Photovoltaikanlagen (Solardächern) ist der Aufbau der Anlage
und die Funktionsweise von den Einsatzkräften und den Bewohnern zu beachten.
Hierzu verfügen die Einsatzleiter über entsprechende Unterlagen. Der
Gefahrenschwerpunkt dieser Anlagen liegt in den Modulen und den Leitungen zu
den Wechselrichtern. Den Energiefluss kann man stoppen, indem die Sicherung zur
Netzeinspeisung und am Wechselrichter der Gleichspannungstrennschalter betätigt
wird. Diese Tätigkeit darf allerdings nur eine Elektrofachkraft ausführen.
Befindet sich in den Reihen der Feuerwehreinsatzkräfte eine solche Fachkraft
nicht, werden ortsansässige Fachfirmen angefordert und bis zu deren Eintreffen
sind die genannten Sicherheitsabstände einzuhalten.
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