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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0952/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Petra Baumann (Nr. 17 01/2010)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.01.2010
|
Sachverhalt
Zuständig
für die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 3 ist die
Straßenverkehrsbehörde.
Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) bedarf die Straßenverkehrsbehörde der Zustimmung
der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle (gem. Erlass ist
dies das Regierungspräsidium Gießen) bei der Anordnung von Maßnahmen zum Schutz
der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen auf Kraftfahrstraßen (B 3 im Bereich von
Marburg).
Vom Regierungspräsidium besteht eine ausdrückliche
Anordnung gegenüber der Straßenverkehrsbehörde, dass auf der B 3 keine
Temporeduzierung ohne Zustimmung des RP veranlasst werden darf.
Da vom Regierungspräsidium Gießen bisher keine
Zustimmung erteilt wurde, konnte der Stadtverordnetenbeschluss nicht umgesetzt
werden.
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