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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0960/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorliegenden Feuerwehrbedarfs- und

Entwicklungsplan für die Jahre 2010 – 2014 zu.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Zu den Aufgaben der Gemeinden gehört es, nach § 3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) eine Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung auszuarbeiten und diese fortzuschreiben. Daran orientiert wird eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufgestellt und mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung ausgestattet und unterhalten. Dabei ist die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.

 

Die Vorgehensweise und die Inhalte zur Erstellung einer Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung sind in der Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren geregelt.

 

In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Aufsichtsbehörde und unter Beteiligung der Mitglieder der eingerichteten Arbeitsgruppe zur Aufstellung einer Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung bestehend aus Vertretern der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung, den Vertretern der Marburger Feuerwehren aus unterschiedlichen Verantwortungsebenen sowie einer externen Unterstützung wurde der vorliegende Entwurf erarbeitet. Er enthält im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen die folgenden wesentlichen Inhalte:

 

  • Analyse der im Gebiet der Universitätsstadt Marburg bestehenden Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr (Ist- Wert),

 

  • die Ermittlung der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehr auf der Grundlage der in der Anlage der Feuerwehr-Organisationsverordnung festgelegten Richtwerte für die Mindestausrüstung der Feuerwehr unter Beachtung der festgestellten Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie der Regelhilfsfrist (Soll- Wert),

 

  • eine Gegenüberstellung der vorhandenen und der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung und bei vorliegenden Abweichungen eine Entwicklungsplanung für die erforderliche Angleichung des Ist- Wertes an den Soll – Wert,

 

  • eine Personalprognose mit Vorschlägen zur Personalerhaltung und Personalgewinnung,

 

  • die Dokumentation bekannter Sicherheitsmängel.

 

Besondere personelle und materielle Anforderungen sind über die Mindestanforderungen hinaus auf der Grundlage differenzierter Gefährdungsbetrachtungen in dem vorliegenden Plan festgelegt. Dies gilt insbesondere für den Wirkungsbereich der hauptberuflichen Einsatzabteilung und ihrer Aufgabenstellungen. Damit wurde der Anforderung an die Universitätsstadt Marburg als Kommune mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Feuerwehreinheiten Rechnung getragen.

 

Der vorliegende Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan löst den am 30. Januar 2004 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Plan ab. Er soll für fünf Jahre (2010- 2014) Gültigkeit haben oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse, in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Brandschutzaufsichtsbehörde, fortgeschrieben werden. Gründe dazu können sich z. B. aus den Ergebnissen der zweijährigen Evaluierung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Hilfsfrist im Bereich der Lahnberge sowie des Oberen Richtsberg ergeben.

 

 

Mit den erläuterten Planungskriterien für die Umsetzung der Schutzziele für die unterschiedlichen Gefahrenarten der Brandbekämpfung, Allgemeinen Hilfe, dem kritischen Gefahrstoffaustritt und dem Wassernotfall werden Qualitätskriterien für die Feuerwehrarbeit festgelegt und beschrieben, wie unter Beachtung dieser Kriterien bestimmten Gefahrensituationen in der Universitätsstadt Marburg begegnet werden soll. Dabei wird festgelegt:

 

  • die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen und wirksame Hilfe einleiten,

 

  • in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindeststärke) und

 

  • in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).

 

 

Bei einer Schutzzielfestlegung werden grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens berücksichtigt. Gemäß Priorität sind dies:

 

  • die Menschenretttung

 

  • der Schutz von Tieren, Sachwerten und der Umwelt

 

  • sowie die Verhinderung der Ausbreitung des Schadens.

 

Die zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Dabei ist die Einhaltung von relevanten Rechtssätzen wie z.B. Feuerwehrdienstvorschriften und den Unfallverhütungsvorschriften zu berücksichtigen.

 

Die Festschreibung von Zielerreichungsgraden ist notwendig, um die Qualität der Feuerwehrarbeit zu definieren. Die kommunalen Entscheidungsträger erlangen so über diese Angabe einen nachvollziehbaren und transparenten Wert zur Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr. Damit wird ein direkter Zusammenhang zwischen dem Sicherheitsniveau für die Einwohnerinnen und Einwohner in der Universitätsstadt Marburg und den dafür notwendigen Ressourcen hergestellt. Verantwortlich für die Festlegung des Sicherheitsniveaus und die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Feuerwehr ist die Stadt als Träger des Brandschutzes. Dabei handelt es sich um eine reine Selbstverwaltungstätigkeit und Pflichtaufgabe der Kommune.

 

Unter dem Zielerreichungsgrad wird der prozentuale Anteil von zeitkritischen Einsätzen verstanden, bei dem die vorgegebene Hilfsfrist und die festgelegte Funktionsstärke eingehalten werden. Die Angabe erfolgt in Prozent. Beispielhaft bedeutet dies, wenn der Erreichungsgrad 90 % aussagt, dass bei 9/10 aller Einsätze die Zielgröße erreicht wird. Bei 10 % der Einsätze wird entweder die Hilfsfrist überschritten oder die Funktionsstärke unterschritten bzw. beide Zielgrößen nicht erreicht.

 

Es ist daher hervorzuheben, dass der Zielerreichungsgrad eine wichtige Größe hinsichtlich der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr darstellt. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Vorgabe gibt es bundesweit keine Standardisierung der Zielerreichungsgrade auf Basis gesicherter, vergleichbarer statistischer Daten. Bei unterschiedlichen Hilfsfristen und Funktionsstärken in den Bundesländern werden deshalb Zielerreichungsgrade zwischen 80% und 95% angegeben. Alle Werte unterhalb von 80% lassen vermuten, dass keine leistungsfähige Feuerwehr vorhanden ist. Für die Universitätsstadt Marburg soll daher zum Ziel gesetzt werden, einen Zielerreichungsgrad von 90% anzustreben und diesen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren auf 95% zu steigern.

 

 

Aus den vorliegenden Detailanalysen ergeben sich für die Bereiche der Lahnberge und des Oberen Richtsberg, bezogen auf Wochentage und Stundenzeiten, in unterschiedlichem Umfang Hilfsfristüberschreitungen, die eine Entwicklung von Maßnahmen zur Einhaltung der Hilfsfrist erfordern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen schöpfen Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Marburg aus und sollen zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt werden, um sie dann im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu bewerten. Weiterhin werden die Ergebnisse dieser Maßnahmen durch das Regierungspräsidium Gießen im Zusammenhang mit den Anforderungen an eine Werkfeuerwehr am Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH genutzt. Ob die Einrichtung einer kommunalen Feuerwache auf den Lahnbergen oder die Übertragung von Aufgaben des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe der Universitätsstadt Marburg an eine Werkfeuerwehr auf den Lahnbergen gelöst werden muss, hängt nicht nur von den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen der Stadt Marburg, der Universität, dem Land Hessen und dem Klinikum Gießen und Marburg GmbH ab sondern auch von dem Ergebnis der Maßnahmen zur Einhaltung der Hilfsfrist durch die Freiwillige Feuerwehr Marburg.

 

Der Prüfauftrag zur Machbarkeit eines Ausbaus der Straße „Alter Kirchhainer Weg“ als Verbindung zu den Lahnbergen in Form einer sogenannten Feuerwehrstraße, die für 18 Tonnen schwere Feuerwehrfahrzeuge zu jeder Jahreszeit befahrbar ist, könnte eine weitere entscheidungsrelevante Grundlage zur Verbesserung der Hilfsfristsituation auf den Lahnbergen sein. Es ist durch die zuständigen Stellen zu prüfen, ob ein solcher Ausbau unter Beachtung der technischen, ökologischen, wirtschaftlichen sowie von pekuniären Gründen realisierbar erscheint.

 

 

Im Rahmen der Baugenehmigung für den 3. Bauabschnitt des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH vom 18. Juli 2008 am Standort Marburg wurde bereits die Einrichtung einer Werkfeuerwehr als Auflage gefordert. Bis heute wurden dazu unter Leitung des für die Anordnung zur Einrichtung einer Werkfeuerwehr zuständigen Regierungspräsidiums Gießen mehrere Gespräche mit Vertretern des Klinikums geführt. Über die abschließenden Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Universitätsklinikum Gießen- Marburg GmbH, der Universität und dem Regierungspräsidium Gießen bezüglich der Fragen zur Einrichtung einer Werkfeuerwehr für den Bereich der Lahnberge wird die Stadtverordnetenversammlung unterrichtet.

 

 

Mit dem vorliegenden Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan ist es gelungen, in einem gemeinsamen Prozess vieler Beteiligten eine gute Entscheidungsgrundlage für die Organisation der Sicherheit im Gefahrenfall vorzulegen. Der Plan ist mit dem Regierungspräsidium Gießen als zuständiger Brandschutzaufsichtsbehörde für die Universitätsstadt Marburg abgestimmt.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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