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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - 0085/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründerzentrum für Bio- und Naturwissenschaften Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 15 - Stabsstelle Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Ältestenrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.05.2001
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadt Marburg beteiligt sich an der „Gründerzentrum für Bio- und
Naturwissenschaften Marburg GmbH“ (Satzungsentwurf siehe Anlage 1). Diese
Gesellschaft soll als Betreibergesellschaft mit der
Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg (SEG) als angefragtem zukünftigem
Eigentümer (Besitzgesellschaft) von Labor- und Gewerberäumen, die sich
gegenwärtig noch im Besitz der Interessengemeinschaft zur Förderung der
somatischen Gentherapie in Marburg e. V. (IFG) befinden, zusammenarbeiten und
das Wachstum Marburgs auf einem aussichtsreichen wirtschaftlichen
Entwicklungsfeld voranbringen (Anlage 2: Übernahmeangebot IFG an SEG ohne
Anlagen).
Sachverhalt
I. Die
wirtschaftlichen Entwicklungschancen Marburgs sind eng mit dem Aufbau von
Infrastrukturkapazitäten für Gründer in dem Bereich Bio- und Naturwissenschaften
verknüpft.
1. Um mögliche Abwanderungen von
naturwissenschaftlich orientierten Firmen zu verhindern und die entsprechenden
Signale an Existenzgründer aus der Universität einerseits und den
Standortfirmen andererseits zu senden, hat die Marburger Wirtschaftsförderung
Ende 1999 die Projektskizze „Marburger Technologie- und Gewerbepark im Bereich
Naturwissenschaften“ mit einem 3-stufigen Entwicklungs- und Realisierungsmodell
verfasst (siehe Anlage 3).
Vor dem Hintergrund der von der Landesregierung im
Rahmen der Zukunftsoffensive propagierten Technologie- und Gewerbeparks für
Nord-, Süd- und Mittelhessen boten sich Realisierungsmöglichkeiten für Marburg.
Nach einstimmigem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.02.2000 wurden
schließlich die Firmen Architektur, Nutzung, Planung (ANP) und Stadtentwicklungsgesellschaft
Marburg (SEG) mit der Erarbeitung eines Ziel-, Programm-, Standort- und
Abwicklungskonzept beauftragt.
2. Die Arbeitsergebnisse (siehe Anlage 4) wurden
schließlich folgenden Vertretern der Hessischen Landesregierung als
Förderungsprojekt vorgestellt:
a. Dem Hessischen Ministerpräsidenten durch den
Oberbürgermeister persönlich;
b. Staatsminister Posch am 3. August 2000
anlässlich seines Besuches im Rahmen eines Round-Table-Gespräches mit
Vertretern der Universität und Vertretern der ortsansässigen Wirtschaft im
Forum Marburg, als dem favorisierten Standort;
c. Finanzminister Weimar am 11. September 2000 im
Rahmen einer Sitzung der städtischen Wirtschaftsförderungskommission in den
Räumen der Firma Aventis Behring in Marburg. Um die Förderfähigkeit im Detail
beurteilen zu können, empfiehlt Finanzminister Weimar alsbald ein Kosten- und
Finanzierungsmodell zu erarbeiten und es der Landesregierung vorzulegen.
.
3. Mit dem Ziel, einen konkreten Förderantrag an
das Land Hessen zu stellen, hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung vom 18. September 2000 der Weiterentwicklung der von ANP und SEG
vorgelegten Studie zu einem konkreten Antragspapier mit weiteren Untersuchungen
im Bereich der Wirtschaftlichkeit zugestimmt. Dieser Abschlussbericht wurde am
23. November 2000 im Forum Marburg Vertretern aus Politik, Universität,
Wirtschaft, Kammern und Verbänden vorgestellt (siehe Anlage 5).
Zwischenzeitlich berichtet der Oberbürgermeister mit einem Sachstandsbericht
„Naturwissenschaftlicher Gründer- und Technologiepark Marburg“ am 10.10.2000
die Hessische Landesregierung über die bislang eingeleiteten Schritte zur
Erlangung der in Aussicht gestellten Landesförderung.
II. Unterdessen haben
sich folgende Änderungen in der Beurteilung des Förderungsprojektes ergeben:
1. Der Hessische Wirtschaftsminister teilt dem
Oberbürgermeister am 30. November 2000 schriftlich mit, dass es erhebliche
Probleme bei der Umsetzung des Konzeptes zur Einrichtung des noch im Januar
1999 von der IFG beim Land Hessen beantragten Förderungsprojekt „Centrum für
Gentherapieforschung“(CGT) in Trägerschaft des IFG gibt. Dies habe zur Folge,
dass die ursprünglich benötigten Labor- und Büroflächen nicht mehr in vollem
Umfang benötigt würden. Eine Möglichkeit wäre, verstärkt die Marburger Unternehmensgründer
aus dem naturwissenschaftlichen Bereich im CGT anzusiedeln und so das
CGT-Gebäude zum Förderzentrum auszubauen. Er bietet Gespräche an, um das von
der Wirtschaftsförderung der Stadt Marburg initiierte naturwissenschaftliche
Gründer- und Technologiezentrum kurzfristig zu realisieren und gleichzeitig die
Schwierigkeiten beim CGT zu lösen.
2. Infolge der Nichttragfähigkeit des Konzeptes
CGT stellt die IFG mit Schreiben vom 15. Dezember 2000 beim Hessischen
Wirtschaftsministeriums einen Antrag auf Änderung des Zuwendungsbescheides u.a.
um Öffnung des bisherigen Konzeptes um ein Gründer- und Technologiezentrum im
Bereich Biotechnologie.
3. Nachfolgend zu einem am 19. Dezember 2000 im
HMWVL geführten Gespräch auf Fachebene bietet der Oberbürgermeister sein
Engagement zur Umwandlung des CGT in ein Gründer- und Technologiezentrum an,
unter der Voraussetzung, dass zur Ausschöpfung der wirtschaftlichen
Entwicklungspotentiale im Bereich der Bio- und Naturwissenschaften in Zukunft
die Möglichkeit zum Aufbau weiterer Kapazitäten mit Landeshilfe möglich
erscheint.
4. In einem zweiten Gespräch am 16. Januar 2001
mit Vertretern von IFG, IHK Kassel, Universität, Kreditinstituten, SEG,
PharmaServ und Stadt Marburg wird Einvernehmen darüber erzielt, dass ein
Marburger Gründer- und Technologiezentrum nur in Verbindung mit der Lösung der
CGT-Problematik denkbar ist. Am 23. Januar 2001 bildet sich eine Arbeitsgruppe
unter Beteiligung von Land/InvestitionsBank Hessen (IBH), SEG, PharmaServ, IFG
und Stadt zur Aufarbeitung der CGT-Problematik. Die Mitglieder der AG kommen
nach Prüfung der ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen auf Ihrer Sitzung am
15. Februar u.a. zu folgenden Ergebnissen:
a. eine Nachfolgeregelung kann in einer Trennung
zwischen Besitz- und Betreibergesellschaft herbeigeführt werden.
b. eine Betreibergesellschaft, die das CGT-Gebäude
von einer Besitzgesellschaft anmietet, muss ein Betriebsergebnis erzielen, das
Zins- und Tilgungslasten der Besitzgesellschaft abdeckt und darüber hinaus eine
Instandhaltungsrücklage auf die Herstellungskosten erwirtschaftet.
c. eine Betreibergesellschaft kostendeckend
arbeiten könne, wenn der Einstandspreis für die Mietflächen bei ca. 12 DM pro
Quadratmeter liegt und 15 DM auf keinen Fall überschreitet (siehe Anlage 6:
Protokoll IBH vom 15.02.01 sowie Anlage 7: Finanzierung des CGT, Ermittlung von
Zins, Tilgung und Instandhaltung Stand 22.02.01).
5. Am 27. Februar 2001 teilt das HMWVL der IFG
mit, dass es nach Engagement der Stadt Marburg und anderer regionaler Akteure
grundsätzlich bereit ist, seine Förderung fortzusetzen und einer geplanten
Änderung der Konzeption in ein Gründer- und Technologiezentrum, in dem
technologieorientierte Start-up-Unternehmen – zeitlich befristet - Büro- und
Laborflächen anmieten können, zuzustimmen.
6. Auf ihrer Sitzung vom 9. März 2001 kommen -
nach Diskussion der Annahmen in den Modellrechnungen für Besitz- und
Betreibergesellschaft - alle Mitglieder der Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass
einer finanziellen Machbarkeit des Projekts im Sinne einer
Wirtschaftsförderungsmaßnahme zuzustimmen ist. Es wird verabredet, dass Stadt,
IHK Kassel und PharmaServ ihren beabsichtigten Beitrag zur Lösung der
CGT-Problematik schriftlich gegenüber dem HMWVL möglichst bis 14. März 2001
darstellen (siehe Anlage 8).
7. Am 12. März 2001 weist der Marburger
Oberbürgermeister den Hessischen Wirtschaftsminister auf die Brisanz der Lage
beim CGT hin und teilt mit, dass er unmittelbar nach der Kommunalwahl den
städtischen Gremien vorschlagen wird, sich bei der Umwandlung des CGT in ein
Gründer- und Technologiezentrum zu engagieren. Gleiches tun in ähnlicher Form
die IHK und die Firma PharmaServ (siehe Anlagen 9, 10 und 11).
8. Der Oberbürgermeister bekräftigt dies erneut am
14. März 2001. Dies hat zur Folge, dass das Ministerium am 14. März 2001
mitteilt, dass es eine Konzeptänderung akzeptiert und zu seinen Verpflichtungen
steht.
9. Am 27. März 2001 teilt die IFG der Stadt mit,
dass sie der Umwandlung zustimmt und - um Kosten zu vermeiden und dennoch den
Auflagen des Ministeriums gerecht werden zu können - vorschlägt, wie folgt
vorzugehen:
a. Die Stadt bzw. eine städtische Gesellschaft wird
Mitglied im Verein IFG, wobei die Willensbildung der Stadt durch die Besetzung
des Vorstandes sichergestellt werden könne.
b. Eine Betreibergesellschaft wird von der Stadt
Marburg bzw. einer Gesellschaft der Stadt Marburg und der IHK Kassel gegründet.
Eine Abklärung dieses Angebots beim Finanzamt Marburg
am 25. April 2001 ergibt, dass dieses Vorgehen aus steuerlichen Gründen und
unter dem Gesichtspunkt der Gemeinnützigkeit nicht praktikabel ist.
III. Aus dieser
Entwicklung ergibt sich aktuell folgender Sachstand hinsichtlich der Errichtung
eines mit Landeshilfe geförderten Gründerzentrums für Bio- und Naturwissenschaften:
1. Die IFG hat der SEG als angefragter neuer
Besitzgesellschaft o.a. Angebot zur Übernahme des CGT-Gebäudes mit allen
Rechten und Pflichten gemacht.
2. Stadt Marburg und IHK Kassel treten in den o.a.
Gesellschaftsvertrag für ein „Gründerzentrum für Bio- und Naturwissenschaften
Marburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (Betreibergesellschaft) ein. Die
Geschäftsführung der IHK Kassel will ihren Gremien entsprechende Anträge
vorlegen. Die Gesellschaft steht für den Eintritt weiterer regionaler Partner
offen u. a. für die Sparkasse Marburg-Biedenkopf.
3. Die Zusammenarbeit zwischen Besitz- und
Betreibergesellschaft soll auf der Grundlage des Entwurfs einer gesonderten
Vereinbarung erfolgen (siehe Anlage 12).
4. Aufgrund der derzeitigen Verhandlungen mit den
zahlreichen Mietinteressenten für Labor- und Büroflächen im CGT-Gebäude ist
eine Auslastung des Zentrums zu erwarten. Die Nachfrage übersteigt das Angebot
(vergleiche Schreiben IFG an SEG in Anlage 1). Nach Gründung der
Betriebsgesellschaft sollen perspektivisch weitere Mietinteressenten in
Zusammenarbeit mit dem biotechnologischen Arbeitskreis, der erstmals am 25. Mai
2001 tagen wird, gewonnen werden (siehe Anlage 13).
Erweiterungsmöglichkeiten/weitere Standorte für Gründer- und
Technologiezentrumsnutzungen sind im Rahmen der ANP/SEG-Studie bereits
untersucht worden (z. B. Forum Marburg).
5. Eine Entscheidung ist dringend erforderlich, da
die Fördermittel in Höhe von insgesamt ca. 60 % des HMWVL zur Fertigstellung
und Inbetriebnahme des Gebäudes noch im Juni abgerufen werden müssen.
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