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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - 0085/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadt Marburg beteiligt sich an der „Gründerzentrum für Bio- und Naturwissenschaften Marburg GmbH“ (Satzungsentwurf siehe Anlage 1). Diese Gesellschaft soll als Betreibergesellschaft mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg (SEG) als angefragtem zukünftigem Eigentümer (Besitzgesellschaft) von Labor- und Gewerberäumen, die sich gegenwärtig noch im Besitz der Interessengemeinschaft zur Förderung der somatischen Gentherapie in Marburg e. V. (IFG) befinden, zusammenarbeiten und das Wachstum Marburgs auf einem aussichtsreichen wirtschaftlichen Entwicklungsfeld voranbringen (Anlage 2: Übernahmeangebot IFG an SEG ohne Anlagen).

 

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Sachverhalt

 

I.          Die wirtschaftlichen Entwicklungschancen Marburgs sind eng mit dem Aufbau von Infrastrukturkapazitäten für Gründer in dem Bereich Bio- und Naturwissenschaften verknüpft.

 

1. Um mögliche Abwanderungen von naturwissenschaftlich orientierten Firmen zu verhindern und die entsprechenden Signale an Existenzgründer aus der Universität einerseits und den Standortfirmen andererseits zu senden, hat die Marburger Wirtschaftsförderung Ende 1999 die Projektskizze „Marburger Technologie- und Gewerbepark im Bereich Naturwissenschaften“ mit einem 3-stufigen Entwicklungs- und Realisierungsmodell verfasst (siehe Anlage 3).

Vor dem Hintergrund der von der Landesregierung im Rahmen der Zukunftsoffensive propagierten Technologie- und Gewerbeparks für Nord-, Süd- und Mittelhessen boten sich Realisierungsmöglichkeiten für Marburg. Nach einstimmigem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.02.2000 wurden schließlich die Firmen Architektur, Nutzung, Planung (ANP) und Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg (SEG) mit der Erarbeitung eines Ziel-, Programm-, Standort- und Abwicklungskonzept beauftragt.

 

2. Die Arbeitsergebnisse (siehe Anlage 4) wurden schließlich folgenden Vertretern der Hessischen Landesregierung als Förderungsprojekt vorgestellt:

a. Dem Hessischen Ministerpräsidenten durch den Oberbürgermeister persönlich;

b. Staatsminister Posch am 3. August 2000 anlässlich seines Besuches im Rahmen eines Round-Table-Gespräches mit Vertretern der Universität und Vertretern der ortsansässigen Wirtschaft im Forum Marburg, als dem favorisierten Standort;

c. Finanzminister Weimar am 11. September 2000 im Rahmen einer Sitzung der städtischen Wirtschaftsförderungskommission in den Räumen der Firma Aventis Behring in Marburg. Um die Förderfähigkeit im Detail beurteilen zu können, empfiehlt Finanzminister Weimar alsbald ein Kosten- und Finanzierungsmodell zu erarbeiten und es der Landesregierung vorzulegen.

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3. Mit dem Ziel, einen konkreten Förderantrag an das Land Hessen zu stellen, hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 18. September 2000 der Weiterentwicklung der von ANP und SEG vorgelegten Studie zu einem konkreten Antragspapier mit weiteren Untersuchungen im Bereich der Wirtschaftlichkeit zugestimmt. Dieser Abschlussbericht wurde am 23. November 2000 im Forum Marburg Vertretern aus Politik, Universität, Wirtschaft, Kammern und Verbänden vorgestellt (siehe Anlage 5). Zwischenzeitlich berichtet der Oberbürgermeister mit einem Sachstandsbericht „Naturwissenschaftlicher Gründer- und Technologiepark Marburg“ am 10.10.2000 die Hessische Landesregierung über die bislang eingeleiteten Schritte zur Erlangung der in Aussicht gestellten Landesförderung.

 

II.      Unterdessen haben sich folgende Änderungen in der Beurteilung des Förderungsprojektes ergeben:

 

1. Der Hessische Wirtschaftsminister teilt dem Oberbürgermeister am 30. November 2000 schriftlich mit, dass es erhebliche Probleme bei der Umsetzung des Konzeptes zur Einrichtung des noch im Januar 1999 von der IFG beim Land Hessen beantragten Förderungsprojekt „Centrum für Gentherapieforschung“(CGT) in Trägerschaft des IFG gibt. Dies habe zur Folge, dass die ursprünglich benötigten Labor- und Büroflächen nicht mehr in vollem Umfang benötigt würden. Eine Möglichkeit wäre, verstärkt die Marburger Unternehmensgründer aus dem naturwissenschaftlichen Bereich im CGT anzusiedeln und so das CGT-Gebäude zum Förderzentrum auszubauen. Er bietet Gespräche an, um das von der Wirtschaftsförderung der Stadt Marburg initiierte naturwissenschaftliche Gründer- und Technologiezentrum kurzfristig zu realisieren und gleichzeitig die Schwierigkeiten beim CGT zu lösen.

 

2. Infolge der Nichttragfähigkeit des Konzeptes CGT stellt die IFG mit Schreiben vom 15. Dezember 2000 beim Hessischen Wirtschaftsministeriums einen Antrag auf Änderung des Zuwendungsbescheides u.a. um Öffnung des bisherigen Konzeptes um ein Gründer- und Technologiezentrum im Bereich Biotechnologie.

 

3. Nachfolgend zu einem am 19. Dezember 2000 im HMWVL geführten Gespräch auf Fachebene bietet der Oberbürgermeister sein Engagement zur Umwandlung des CGT in ein Gründer- und Technologiezentrum an, unter der Voraussetzung, dass zur Ausschöpfung der wirtschaftlichen Entwicklungspotentiale im Bereich der Bio- und Naturwissenschaften in Zukunft die Möglichkeit zum Aufbau weiterer Kapazitäten mit Landeshilfe möglich erscheint.

 

4. In einem zweiten Gespräch am 16. Januar 2001 mit Vertretern von IFG, IHK Kassel, Universität, Kreditinstituten, SEG, PharmaServ und Stadt Marburg wird Einvernehmen darüber erzielt, dass ein Marburger Gründer- und Technologiezentrum nur in Verbindung mit der Lösung der CGT-Problematik denkbar ist. Am 23. Januar 2001 bildet sich eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Land/InvestitionsBank Hessen (IBH), SEG, PharmaServ, IFG und Stadt zur Aufarbeitung der CGT-Problematik. Die Mitglieder der AG kommen nach Prüfung der ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen auf Ihrer Sitzung am 15. Februar u.a. zu folgenden Ergebnissen:

a. eine Nachfolgeregelung kann in einer Trennung zwischen Besitz- und Betreibergesellschaft herbeigeführt werden.

b. eine Betreibergesellschaft, die das CGT-Gebäude von einer Besitzgesellschaft anmietet, muss ein Betriebsergebnis erzielen, das Zins- und Tilgungslasten der Besitzgesellschaft abdeckt und darüber hinaus eine Instandhaltungsrücklage auf die Herstellungskosten erwirtschaftet.

c. eine Betreibergesellschaft kostendeckend arbeiten könne, wenn der Einstandspreis für die Mietflächen bei ca. 12 DM pro Quadratmeter liegt und 15 DM auf keinen Fall überschreitet (siehe Anlage 6: Protokoll IBH vom 15.02.01 sowie Anlage 7: Finanzierung des CGT, Ermittlung von Zins, Tilgung und Instandhaltung Stand 22.02.01).

 

5. Am 27. Februar 2001 teilt das HMWVL der IFG mit, dass es nach Engagement der Stadt Marburg und anderer regionaler Akteure grundsätzlich bereit ist, seine Förderung fortzusetzen und einer geplanten Änderung der Konzeption in ein Gründer- und Technologiezentrum, in dem technologieorientierte Start-up-Unternehmen – zeitlich befristet - Büro- und Laborflächen anmieten können, zuzustimmen.

 

6. Auf ihrer Sitzung vom 9. März 2001 kommen - nach Diskussion der Annahmen in den Modellrechnungen für Besitz- und Betreibergesellschaft - alle Mitglieder der Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, dass einer finanziellen Machbarkeit des Projekts im Sinne einer Wirtschaftsförderungsmaßnahme zuzustimmen ist. Es wird verabredet, dass Stadt, IHK Kassel und PharmaServ ihren beabsichtigten Beitrag zur Lösung der CGT-Problematik schriftlich gegenüber dem HMWVL möglichst bis 14. März 2001 darstellen (siehe Anlage 8).

 

7. Am 12. März 2001 weist der Marburger Oberbürgermeister den Hessischen Wirtschaftsminister auf die Brisanz der Lage beim CGT hin und teilt mit, dass er unmittelbar nach der Kommunalwahl den städtischen Gremien vorschlagen wird, sich bei der Umwandlung des CGT in ein Gründer- und Technologiezentrum zu engagieren. Gleiches tun in ähnlicher Form die IHK und die Firma PharmaServ (siehe Anlagen 9, 10 und 11).

 

8. Der Oberbürgermeister bekräftigt dies erneut am 14. März 2001. Dies hat zur Folge, dass das Ministerium am 14. März 2001 mitteilt, dass es eine Konzeptänderung akzeptiert und zu seinen Verpflichtungen steht.

 

9. Am 27. März 2001 teilt die IFG der Stadt mit, dass sie der Umwandlung zustimmt und - um Kosten zu vermeiden und dennoch den Auflagen des Ministeriums gerecht werden zu können - vorschlägt, wie folgt vorzugehen:

a. Die Stadt bzw. eine städtische Gesellschaft wird Mitglied im Verein IFG, wobei die Willensbildung der Stadt durch die Besetzung des Vorstandes sichergestellt werden könne.

b. Eine Betreibergesellschaft wird von der Stadt Marburg bzw. einer Gesellschaft der Stadt Marburg und der IHK Kassel gegründet.

Eine Abklärung dieses Angebots beim Finanzamt Marburg am 25. April 2001 ergibt, dass dieses Vorgehen aus steuerlichen Gründen und unter dem Gesichtspunkt der Gemeinnützigkeit nicht praktikabel ist.

 

 

 

 

III.      Aus dieser Entwicklung ergibt sich aktuell folgender Sachstand hinsichtlich der Errichtung eines mit Landeshilfe geförderten Gründerzentrums für Bio- und Naturwissenschaften:

 

1. Die IFG hat der SEG als angefragter neuer Besitzgesellschaft o.a. Angebot zur Übernahme des CGT-Gebäudes mit allen Rechten und Pflichten gemacht.

 

2. Stadt Marburg und IHK Kassel treten in den o.a. Gesellschaftsvertrag für ein „Gründerzentrum für Bio- und Naturwissenschaften Marburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (Betreibergesellschaft) ein. Die Geschäftsführung der IHK Kassel will ihren Gremien entsprechende Anträge vorlegen. Die Gesellschaft steht für den Eintritt weiterer regionaler Partner offen u. a. für die Sparkasse Marburg-Biedenkopf.

 

3. Die Zusammenarbeit zwischen Besitz- und Betreibergesellschaft soll auf der Grundlage des Entwurfs einer gesonderten Vereinbarung erfolgen (siehe Anlage 12).

 

4. Aufgrund der derzeitigen Verhandlungen mit den zahlreichen Mietinteressenten für Labor- und Büroflächen im CGT-Gebäude ist eine Auslastung des Zentrums zu erwarten. Die Nachfrage übersteigt das Angebot (vergleiche Schreiben IFG an SEG in Anlage 1). Nach Gründung der Betriebsgesellschaft sollen perspektivisch weitere Mietinteressenten in Zusammenarbeit mit dem biotechnologischen Arbeitskreis, der erstmals am 25. Mai 2001 tagen wird, gewonnen werden (siehe Anlage 13). Erweiterungsmöglichkeiten/weitere Standorte für Gründer- und Technologiezentrumsnutzungen sind im Rahmen der ANP/SEG-Studie bereits untersucht worden (z. B. Forum Marburg).

 

5. Eine Entscheidung ist dringend erforderlich, da die Fördermittel in Höhe von insgesamt ca. 60 % des HMWVL zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudes noch im Juni abgerufen werden müssen.

 

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