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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1027/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolter (Nr. 6 02/2010)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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26.02.2010
|
Sachverhalt
Abwesende
Stadtverordnete können sich nicht an der Stimmabgabe beteiligen.
Die
Form der Abstimmung ist im § 8 der Geschäftsordnung geregelt:
Auszug:
02. Es wird
durch Handaufheben abgestimmt. In Zweifelsfällen ist die Gegenprobe zu stellen.
Geheime
Abstimmungen sind unzulässig, soweit gesetzliche Bestimmungen nicht
entgegenstehen;
03. Das
Ergebnis der Abstimmung ist durch den/die Stadtverordnetenvorsteher/-in
bekanntzugeben. Auf Antrag eines/einer Stadtverordneten ist auch das
Abstimmungsverhältnis festzustellen und bekanntzugeben.
Dies
setzt voraus, dass sich ein/e Stadtverordnete/r in den Reihen der
Stadtverordnetenplätze befindet, damit es dem Stadtverordnetenvorsteher möglich
ist, die Stimmabgabe zweifelsfrei zu erkennen und mitzuzählen.
Ansonsten
kann die/der Stadtverordnete keinen Anspruch auf das Mitzählen
ihrer/seiner
Stimme herleiten, was zu ihrem/seinem Nachteil und dem
ihrer/seiner Fraktion gereicht.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
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