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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1150/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Entwurf der Teiländerung Nr. 5/8 des Flächennutzungsplanes „Tierbestattungsstelle“ wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Für die am 26. September 2008 beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 5/8 „Tierbestattungsstelle“ im Stadtteil Ockershausen ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Unterrichtung und Erörterung) gemäß der §§ 3 und 4 BauGB in Form eines öffentlichen Aushangs im Zeitraum vom 26. Oktober bis einschließlich 27. November 2009 durchgeführt worden.

 

Der in das Beteiligungsverfahren gebrachte Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes weist dieses Areal als Sondergebiet „Tierbestattungsstelle“ aus. Dies ist möglich, da diese Fläche nicht mehr als Friedhofserweiterungsfläche benötigt wird.

 

In der Begründung wird ausgeführt, dass die Fläche selbst in einfacher Art und Weise gestaltet werden soll. Die notwendige Versorgung (Wasser, Zwischenlagerung der Tierleichen) soll auf dem Betriebsgelände des Dienstleistungsbetriebes Marburg erfolgen. Das Areal soll eingefriedet werden, damit das Eindringen von Wildtieren ausgeschlossen werden kann. Innerhalb der Tierbestattungsfläche sind bauliche Anlagen sowie weitere Infrastruktureinrichtungen nicht vorgesehen.

 

Diese Flächennutzungsplanänderung stellt gegenüber der bestehenden Darstellung Grünfläche-Friedhofserweiterung keinen zusätzlichen Eingriff dar, da die Auswirkungen einer Sondergebietsnutzung „Tierbestattungsstelle“ mit dieser gleichzusetzen ist.

 

In dem ebenfalls im Beteiligungsverfahren eingebrachten Umweltbericht zu dieser Teiländerung wird ausgeführt, dass mit ihr keine erheblichen Umweltauswirkungen zu befürchten sind.

 

Für die Erschließung (Wegebau), die Einfriedung des Geländes und für die Einpflanzung fallen für die Universitätsstadt Marburg Kosten in Höhe von 10.000,00 € an.

 

Alles Weitere kann den beiliegenden Unterlagen entnommen werden.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlagen

Entwurf der Teiländerung Nr. 5/8

Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

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