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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/1203/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.         Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

1.1        Die Eröffnungsbilanz der Universitätsstadt Marburg zum 01.01.2009 wird in der beigefügten Fassung mit Erläuterungen und Anhängen festgestellt.

 

1.2        Die Eröffnungsbilanz wird dem Prüfungsamt zur Prüfung zugeleitet.

 

2.         Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Eröffnungsbilanz zur Kenntnis zu nehmen.

               

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Sachverhalt

Begründung:

 

 

Die Eröffnungsbilanz ist vom Magistrat aufzustellen und anschließend vom Prüfungsamt zu prüfen. Die geprüfte Eröffnungsbilanz ist dann von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Es ist jedoch angezeigt, das Parlament bereits zum derzeitigen Zeitpunkt über das umfangreiche Werk zu informieren.

 

In der Eröffnungsbilanz werden erstmals alle städtischen Vermögensgegenstände auf der Aktivseite dargestellt. Dazu bedurfte es einer flächendeckenden Erfassung und Bewertung. Auf der Passivseite der Vermögensrechnung werden sämtliche Verbindlichkeiten der Universitätsstadt Marburg erfasst. Diese große Herausforderung an die Verwaltung konnte nur als Gesamtprojekt in Angriff genommen werden.

 

Gemäß § 114o i. V. m. § 108 HGO und Nr. 1 VV zu § 59 GemHVO-Doppik hat die Gemeinde auf den 1. Januar des Jahres, mit dem die Umstellung auf die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) erfolgt, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Da die Haushaltswirtschaft der Universitätsstadt Marburg mit dem Haushaltsjahr 2009 auf die Doppik umgestellt wurde, erfolgt eine Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Stichtag 01.01.2009.

 

In der Eröffnungsbilanz sind alle Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten und Schulden mit ihren Werten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen. Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, die Verbindlichkeiten zu ihrem Rückzahlungsbetrag und die Rückstellungen in Höhe des Betrages anzusetzen, der nach sachgerechter Beurteilung notwendig ist (§ 108 Abs. 3 HGO).

 

Die erste Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) der Universitätsstadt Marburg und ihr Anhang vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und den eingeräumten Wahlrechten und Vereinfachungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage. Mit der Einführung des neuen Rechnungswesens besteht nun die Möglichkeit, den Ressourcenverbrauch zu messen und damit die Haushaltsführung und Haushaltspolitik zu bewerten.

 

Das Prüfungsamt hat die Erstellung der Eröffnungsbilanz begleitet. Natürlich wird damit die eigentliche Prüfung der Eröffnungsbilanz nicht ersetzt. Die Prüfung kann daher noch Erkenntnisse bringen, die zu einer Veränderung der jetzt festgestellten Positionen führen. Das Prüfungsamt strebt eine Prüfung bis Ende 2010 an. Der hessische Gesetzgeber hat den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, die Werte bis spätestens in der vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Bilanz berichtigen zu können.

 

Die Auswertung der wichtigsten Kennzahlen lässt folgende Kernaussagen zu:

 

 

  • Die Eröffnungsbilanz der Universitätsstadt Marburg weist absolut und relativ ein hohes Eigenkapital aus.

 

  • Das Eigenkapital resultiert zu einem erheblichen Teil aus dem auf der AKTIV-Seite stehenden Infrastrukturvermögen.

 

  • Es besteht kein Finanzierungsrisiko, da kurzfristiges Fremdkapital durch liquides Umlaufvermögen gedeckt ist.

 

  • Die Fremdkapitalqoute und damit die Abhängigkeit von externen Geldgebern ist erfreulich gering.

 

 

Die Eröffnungsbilanz wird in den Folgejahren durch die Jahresabschlüsse fortgeschrieben. Es ist somit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, aber auch für den politisch Verantwortlichen auf einen Blick erkennbar, wie sich die Vermögenssituation entwickelt.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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