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Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1215/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen SPD/B90/Die Grünen betr. Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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17.06.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.06.2010
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27.08.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich des Wohngebietes östlich des Südbahnhofs vorzubereiten. Der Geltungsbereich sollte von der Frauenbergstraße im Süden, von der Zeppelinstraße im Norden, von der Cappeler Straße im Osten und den bestehenden Bebauungsplänen im Nordwesten und Süden begrenzt werden.
Weiter wird der Magistrat gebeten, den Bau- und Planungsausschuss frühzeitig zu informieren, wenn im übrigen Bereich des Hansenhauses die Bauvoranfragen bzw. Bauanträge die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes angezeigt sein lassen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Mittel des vorsorglichen Aufstellungsbeschlusses hat sich bereits in einigen anderen Bereichen als stadtplanerisch wirksames Hilfsmittel erwiesen, so z. B. im Bereich des hinteren Ortenberges oder in der Schulstraße.
Die Grundstücke in den Wohngebieten nahe dem Südbahnhof sind großzügig geschnitten. Mangels eines Bebauungsplanes ist die Bebauung über § 34 BauGB geregelt. Da bislang die Grundstücke insbesondere in der Tiefe nur in geringem Umfang ausgenutzt wurden, entstand eine hohe Lebensqualität für die Bewohner, die sich v. a. in den Grünbereichen der eigenen und benachbarten Gärten ausdrückt. In den letzten Jahren entstanden jedoch bereits vereinzelt Bebauungen in zweiter Reihe, die sich nicht ins Stadtbild einfügen. Um zu verhindern, dass sich darauf nach und nach eine flächendeckende Genehmigungspflicht für solche überdimensionierte Bebauungen in zweiter Reihe durch Referenzprojekte in der Nachbarschaft ergibt, ist ein vorbeugender Aufstellungsbeschluss ein hilfreiches Instrument.
Für die restlichen Bereiche des Hansenhausgebietes, die über § 34 BauGB gesteuert werden, bitten wir um frühzeitige Hinweise, ob auch in diesen Bereichen die vorsorgliche Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird, damit eine Eingriffsmöglichkeit so früh wie möglich geschaffen werden kann.
Marianne Wölk
Sonja Sell
Rainer Flohrschütz
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