Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1215/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich des Wohngebietes östlich des Südbahnhofs vorzubereiten. Der Geltungsbereich sollte von der Frauenbergstraße im Süden, von der Zeppelinstraße im Norden, von der Cappeler Straße im Osten und den bestehenden Bebauungsplänen im Nordwesten und Süden begrenzt werden.

 

Weiter wird der Magistrat gebeten, den Bau- und Planungsausschuss frühzeitig zu informieren, wenn im übrigen Bereich des Hansenhauses die Bauvoranfragen bzw. Bauanträge die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes angezeigt sein lassen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Das Mittel des vorsorglichen Aufstellungsbeschlusses hat sich bereits in einigen anderen Bereichen als stadtplanerisch wirksames Hilfsmittel erwiesen, so z. B. im Bereich des hinteren Ortenberges oder in der Schulstraße.

 

Die Grundstücke in den Wohngebieten nahe dem Südbahnhof sind großzügig geschnitten. Mangels eines Bebauungsplanes ist die Bebauung über § 34 BauGB geregelt. Da bislang die Grundstücke insbesondere in der Tiefe nur in geringem Umfang ausgenutzt wurden, entstand eine hohe Lebensqualität für die Bewohner, die sich v. a. in den Grünbereichen der eigenen und benachbarten Gärten ausdrückt. In den letzten Jahren entstanden jedoch bereits vereinzelt Bebauungen in zweiter Reihe, die sich nicht ins Stadtbild einfügen. Um zu verhindern, dass sich darauf nach und nach eine flächendeckende Genehmigungspflicht für solche überdimensionierte Bebauungen in zweiter Reihe durch Referenzprojekte in der Nachbarschaft ergibt, ist ein vorbeugender Aufstellungsbeschluss ein hilfreiches Instrument.

 

Für die restlichen Bereiche des Hansenhausgebietes, die über § 34 BauGB gesteuert werden, bitten wir um frühzeitige Hinweise, ob auch in diesen Bereichen die vorsorgliche Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird, damit eine Eingriffsmöglichkeit so früh wie möglich geschaffen werden kann.

 

 

Marianne Wölk

Sonja Sell

Rainer Flohrschütz

 

 

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen