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Ratsinformation
Antrag der F.D.P.-Fraktion - VO/1221/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlicher Antrag der FDP und CDU-Fraktionen betr. Keine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Solarsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der F.D.P.-Fraktion
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
28.05.2010
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird
aufgefordert, zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen
gegen die Marburger
Solarsatzung (AZ: 8 K 4071/08 GI) keine Berufung beim
Hessischen
Verwaltungsgerichtshof Kassel einzulegen, und ebenso alle weiteren
juristischen Schritte zur
Durchsetzung der vorliegenden umstrittenen Solarsatzung
zu unterlassen,
Sachverhalt
Begründung:
Mit dem Urteil des
Verwaltungsgerichtes Gießen vom 12.05.2010 ist noch einmal herausgestellt
worden, dass die Regelungen der Solarsatzung keine rechtliche Basishaben. Um
das Ansehen der Universitätsstadt Marburg nicht zu beschädigen und um den
öffentlichen Eindruck zu widerlegen, der Magistrat sei ideologisch verhärtet
und in der Sache uneinsichtig, sollten weitere juristische Schritte seitens des
Magistrats unterbleiben. Stattdessen sollten bürgerfreundliche Regelungen. die
im Kompetenzbereich der Kommune liegen ausgearbeitet werden, um den Einsatz von
Solarenergie weiter zu fördern.
Zu bedenken ist hierbei
auch, dass für weitere Gerichtsverfahren, evtl. bis zum
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, öffentliche Gelder beansprucht werden
müssten, die anderen kommunalen Aufgaben verloren gehen.
Wenn überall gespart werden
muss, ist es unverantwortlich, Geld für aussichtslose
Gerichtsverfahren
einzusetzen.
Prof. Dr. H. Dingeldein
Torsten Sawalies
Gerlinde Schwebel
Philipp Stompfe
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