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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1354/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

1.       Die beigefügte Neufassung der Satzung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf wird beschlossen.

2.       Die Stadtverordnetenversammlung weist ausdrücklich darauf hin, dass nach § 12 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz auch bei der Besetzung von Verwaltungsräten der Sparkassen mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein sollen. Die Träger der Sparkasse Marburg-Biedenkopf sind verpflichtet, bei der nächsten Wahl des Verwaltungsrates diesen Grundsatz zu beachten.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die derzeit gültige Satzung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf wurde letztmalig im Dezember 2002 geändert, womit im Wesentlichen die im Juni 2005 in Kraft getretene Abschaffung der Gewährträgerhaftung umgesetzt wurde. Eine zwischenzeitlich beabsichtigte Neufassung der Sparkassensatzung im Jahre 2008, die vom Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf bereits beschlossen war, wurde von der Stadtverordnetenversammlung nicht beschlossen. Hintergrund war die Bildung von Stammkapital, die das damalige Hessische Sparkassengesetz ausdrücklich vorsah. Diese äußerst umstrittene und von den meisten kommunalen Trägern sowie den Sparkassenorganisationen abgelehnte Änderung des Sparkassenrechts wurde durch eine weitere Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes zum Teil wieder rückgängig gemacht. Nunmehr können sog. öffentlich-rechtliche Trägeranteile gebildet werden, die ausschließlich zum Zwecke der vollständigen oder teilweisen Übertragung der Sparkasse auf eine andere Sparkassenorganisation oder eine öffentlich-rechtliche Stiftung gebildet werden dürfen, sofern dies die jeweilige Sparkassensatzung vorsieht. Eine solche Bildung von Trägeranteilen ist jedoch nicht beabsichtigt und somit auch nicht Bestandteil der neu gefassten Satzung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf.

 

Auf der Grundlage des novellierten Hessischen Sparkassengesetzes hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung als oberste Sparkassenaufsicht neue Mustersatzungen erlassen, an die die jeweiligen Sparkassensatzungen anzupassen sind. Der Schwerpunkt der Änderungen liegt in einer Konkretisierung des öffentlichen Auftrags sowie der Anpassung der Bestimmungen über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates und der Rechtsstellung seiner Mitglieder. Nach Auffassung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen handelt es sich um eine rein technische Novelle der Mustersatzungen und in der Folge auch der Satzungen der Sparkassen.

 

Der sich auf der Grundlage der Mustersatzung und der Empfehlungen des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen für die Sparkasse Marburg-Biedenkopf ergebende Satzungstext ist in Form einer Synopse beigefügt und die jeweiligen Änderungen sind in einer Spalte „Bemerkungen“ erläutert. Zusätzlich sind die Änderungen, die sich aus den Novellierungen des Hessischen Sparkassengesetzes ergeben, in Fettdruck (2007) bzw. durch graue Unterlegung (2008) kenntlich gemacht (Anlage 1). Weiterhin ist der zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf der Satzung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf in der sich aus den Änderungen ergebenden Fassung komplett abgedruckt (Anlage 2).

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Marburg-Biedenkopf hat seinen Trägern Universitätsstadt Marburg und Landkreis Marburg-Biedenkopf gemäß § 40 Abs. 1 der Sparkassensatzung in der derzeit geltenden Fassung vorgeschlagen, die Neufassung der Satzung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf in der hiermit vorgelegten Fassung durch gleich lautende Beschlüsse zu fassen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen

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