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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1410/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Beteiligung der Stadtwerke Marburg GmbH an der interkommunalen Energiehandelsgesellschaft fünfwerke GmbH & Co. KG sowie der fünfwerke Verwaltungs-GmbH mit einem Gesellschaftsanteil von jeweils 20 % wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

1.              Ausgangslage und Marktentwicklung im Gasgeschäft

 

Die Gründung der genannten Gesellschaften ist eine Reaktion auf die sich gravierend verändernden Marktbedingungen im Gasgeschäft, da der seit Jahren bestehende Druck auf die Stromergebnisse sich nun auch – wie erwartet und angekündigt – bei der Gassparte einstellt. Mit größerer Preisvolatilität und wachsenden Händlerangeboten droht ab der nächsten Heizperiode ein deutlicher Kundenrückgang im Vertrieb.

 

 

2.              Interkommunale Kooperation kommunaler Energieversorger

 

Um dieser Entwicklung entgegenzutreten und um abgängigen Kunden ein "Auffangbecken" anbieten zu können, haben sich die Stadtwerke Marburg GmbH an der Planung einer interkommunalen Energiehandelsgesellschaft beteiligt. Die Partner in diesem Projekt sind die kommunalen Versorger Stadtwerke Gießen AG, enwag energie- und wassergesellschaft mbH Wetzlar, Energieversorgung Limburg GmbH und Stadtwerke Göttingen AG. Diese Partner haben – zunächst auf Gas konzentriert – kürzlich eine solche Handelsgesellschaft gegründet, die die Belieferung ihrer gewonnenen Kunden aufnehmen soll.

 

Die Angebotspreise der Handelsgesellschaft unter der Firma "fünfwerke" werden deutlich unter den Preisen der beteiligten Versorger positioniert, da fünfwerke sowohl in der Beschaffung wie bei den laufenden Kosten deutlich günstiger liegen wird. Die neu zu gründende Vertriebsgesellschaft fünfwerke GmbH & Co. KG hat bei der Erdgasbeschaffung den Vorteil, dass sie sich frei auf den Handelsplätzen bewegen und zu marktaktuellen Preisen Erdgas beschaffen kann. Dem entgegen stehen die bisherigen Versorger, die an bestehende Lieferverträge mit ihren Vorlieferanten gebunden sind. Diese langfristigen Verträge sind in der Regel an die Entwicklung der Ölpreise gekoppelt. Dies bietet zwar eine langfristige Versorgungs- und Preissicherheit, hat aber den Nachteil, dass diese Versorger von  kurzfristigen Preisschwankungen auf den Handelsmärkten nicht profitieren und daher momentan keine Erdgasmengen zu wettbewerbsfähigen und marktgerechten Preisen beschaffen können.

 

Durch die Entwicklung der Ölpreise ist davon auszugehen, dass viele dieser Versorger, aufgrund Ihrer Beschaffungssituation, zu Beginn der Heizperiode ihre Vertriebstarife nach oben anpassen müssen. Diese Entwicklung bietet für die Newcomer auf dem Energiemarkt aktuell die einmalige Möglichkeit, sich auf dem Markt neben den bisherigen Versorgern mit günstigen Produkten zu positionieren.

 

Die fünfwerke GmbH & Co. KG bieten bundesweit Gasprodukte für Haushalts- und Gewerbekunden an. Die Produkte werden vorrangig zum Markteintritt über das Internet vertrieben. Die Kundenakquise erfolgt über eine eigene Homepage sowie über Vergleichsportale, wie z.B. Verivox oder Scout24. Ziel ist es, unter den preisgünstigsten Anbietern gelistet zu sein und somit einen Kundengewinn ohne großen eigenen Vertriebsaufwand – und damit sehr viel kostengünstiger – zu realisieren.

 

Die Abwicklung der energiewirtschaftlichen und kaufmännischen Prozesse, d.h. von der Beauftragung durch den Kunden, über die Marktkommunikation, bis hin zur Abrechnung, erfolgt über einen externen Dienstleister, der langjährige Erfahrung als Abrechnungsdienstleister im Energiemarkt nachweisen kann.

 

Über die Beratungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG wurde unter Beteiligung der Partner für die fünfwerke ein Businessplan für die Jahre 2010 – 2018 erstellt. Danach ergeben sich folgende Kernaussagen:

 

-       die fünfwerke GmbH & Co. KG schreibt im Oktober 2012 erstmals positive Ergebnisse

-       der Kapitaleinsatz wäre im Juli 2016 verdient

-       das Eigenkapital ist im kompletten Betrachtungszeitraum positiv; planerisch besteht kein zusätzlicher Finanzbedarf (Vorfinanzierung von Gaseinkäufen).

 

Das Beteiligungsvolumen soll für alle Partner gleich sein und beläuft sich für die beteiligten Stadtwerke auf 200 T€ (Haft-)Einlage und 200 T€ Einlage auf einem Rücklagenkonto (Kapitalkonto II). Die Stadtwerke haben also insgesamt für dieses Projekt einen Investitionsbedarf von je 400 T€.

 

Für die Durchführung des Projektes wird die am Markt agierende Vertriebsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrieben. Als Komplementärin ist die fünfwerke Verwaltungs-GmbH gegründet worden, wobei die KG sämtliche Anteile an der Komplementär-GmbH als Gesellschafterin hält. Sitz beider Gesellschaften ist Limburg/Lahn.

 

 

3.              Kommunalverfassungs- und Gemeindewirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen

 

Kommunalverfassungsrechtlich ist eine Beteiligung der Stadtwerke Marburg GmbH im vorgestellten Sinne zweifelsfrei zulässig, da die Gassparte der Stadtwerke seit 1863 existiert, also deutlich vor dem in § 121 Abs. 1 HGO genannten Stichtag 01.04.2004. Insoweit greifen die restriktiven Bestimmungen des seinerzeit novellierten Gemeindewirtschaftsrechts hier nicht. Dies hat zudem der Hessische Innenminister mit Schreiben vom 13.05.2005 an den damaligen Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg eindeutig klargestellt.

 

Zwischenzeitlich hat für die hessischen Partner entspr. § 127a HGO eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Gießen stattgefunden, die keine aufsichtsbehördlichen Einwendungen gegen die Beteiligung an den genannten Gesellschaften erhoben hat. Auch die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen erforderliche Zustimmung des Bundeskartellamtes ist zwischenzeitlich ohne Auflagen erteilt worden.

 

Der Aufsichtsrat die Stadtwerke Marburg GmbH hat die Beteiligung befürwortet und der Magistrat hat gemäß § 125 Abs. 1 HGO der Beteiligung zugestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung wird daher – wie die Stadtverordnetenversammlungen der weiteren hessischen Partnerstädte - entsprechend § 51 Ziffer 11 HGO gebeten, der Beteiligung der Stadtwerke Marburg GmbH an den genannten Gesellschaften ebenfalls zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                                                  Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                                    Bürgermeister

 

 

 

Anlage:

 

1.       Gesellschaftsvertrag der fünfwerke GmbH & Co. KG

2.       Gesellschaftsvertrag der fünfwerke Verwaltungs-GmbH

                            Ausdruck vom: 20.09.2010

                            Seite: 3/3

 

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