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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1475/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Teiländerung Nr. 5/8 des Flächennutzungsplanes „Tierbestattungsstelle“ mit Begründung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Für die am 26. September 2008 beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 5/8 „Tierbestattungsstelle“ wurde im Oktober/November 2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 Abs. 1 und 4 BauGB) und vom 22. Juni bis einschließlich 23. Juli 2010 die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die entsprechende Amtliche Bekanntmachung in der „Marburger Neue Zeitung“ und der „Oberhessische Presse“ zur Frist der Offenlage erfolgte am 15. Juni 2010.

 

Im Zuge der Offenlage ergingen keinerlei Stellungnahmen ein.

 

Folgedessen wurde gegenüber dem Entwurf der Teiländerung Nr. 5/8 nur redaktionelle und keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.

 

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes weist dieses Areal als Sondergebiet „Tierbestattungsstelle“ aus. Dies ist möglich, da diese Fläche nicht mehr als Friedhofserweiterungsfläche benötigt wird.

 

In der Begründung wird ausgeführt, dass die Fläche selbst in einfacher Art und Weise gestaltet werden soll. Die notwendige Versorgung (Wasser, Zwischenlagerung der Tierleichen) soll auf dem Betriebsgelände des Dienstleistungsbetriebes Marburg erfolgen. Das Areal soll eingefriedet werden, damit das Eindringen von Wildtieren ausgeschlossen werden kann. Innerhalb der Tierbestattungsfläche sind bauliche Anlagen sowie weitere Infrastruktureinrichtungen nicht vorgesehen.

 

Diese Flächennutzungsplanänderung stellt gegenüber der bestehenden Darstellung Grünfläche-Friedhofserweiterung keinen zusätzlichen Eingriff dar, da die Auswirkungen einer Sondergebietsnutzung „Tierbestattungsstelle“ mit dieser gleichzusetzen ist.

 

In dem ebenfalls im Beteiligungsverfahren eingebrachten Umweltbericht zu dieser Teiländerung wird ausgeführt, dass mit ihr keine erheblichen Umweltauswirkungen zu befürchten sind.

 

Für die Erschließung (Wegebau), die Einfriedung des Geländes und für die Einpflanzung fallen für die Universitätsstadt Marburg Kosten in Höhe von 10.000,00 € an.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Anlagen

- Teiländerung Nr. 5/8

- Begründung inkl. Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag

 

 

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                            Ausdruck vom: 06.09.2010

                            Seite: 2/2

 

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