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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/1567/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu verabschieden:

Die Richtlinie der Universitätsstadt Marburg zur Förderung von solarthermischen Anlagen (Stand: 09.03.2009) wird dahin geändert, dass statt des Betrages 410 Euro jeweils der Betrag 1.000 Euro und statt des Betrags 205 Euro jeweils der Betrag 500 Euro eingesetzt wird.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Förderung der solaren Dachnutzung ist wesentliches Element der Solarsatzung. Unterstützend für die Festsetzungen der Solarsatzung hatte die Stadtverordnetenversammlung am 9.3.2009 beschlossen, die mit der Solarsatzung geforderten solaren Dachnutzungen und Ersatzmaßnahmen durch einen Zuschuss der Stadt zu fördern.

 

Zwischenzeitlich ist der Ausbau der solaren Wärme durch Maßnahmen der Bundesregierung stark ins Stocken geraten. Durch die von der Bundesregierung zeitweise verhängte Sperre für die Auszahlung von Fördermitteln sind Bevölkerung und Handwerk in ihren Erwartungen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien verstärkt gefördert wurde, herb enttäuscht worden. Auch das Land Hessen hat keinerlei finanzielle Anstrengungen unternommen, um die Bürgerinnen und Bürger bei dem Ausbau solarer Wärme zu unterstützen und die gesetzten Klimaziele zu erreichen.

 

Daher erscheint es wichtig, dass über lokale Maßnahmen stärkere Anreize gegeben werden, solare Dachnutzungen umzusetzen. Schon die bisher geltende Förderrichtlinie hat in Marburg zu einem deutlichen Anstieg der Installation von solaren Warmwasser- und Heizungsanlagen geführt. Durch die vorgeschlagene deutliche Erhöhung der Förderung wird nicht nur die dem Klimaschutz dienende private Investition, sondern auch die lokale Tätigkeit des Handwerks gefördert.

 

Eine Förderung von allein der Warmwasserbereitung dienenden solaren Anlagen scheint auch deshalb geboten, weil die Bundesregierung diese Anlagen unverständlicherweise völlig aus der Bundesförderung gestrichen hat.

 

Der Magistrat soll die Förderrichtlinie erneut gemeinsam mit den angesprochenen Handwerksinnungen mit einer breit angelegten Information der Öffentlichkeit bekannt machen.

 

Die Förderrichtlinie soll rückwirkend zum 1. Oktober 2010 in Kraft treten.

Dr. Elke Therre-Staal

Sonka Sell

Sabine Köhler

Björn Backes

Dr. Ralf Musket

Bettina Böttcher

 

 

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