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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1648/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

gem. § 28 GemHVO von folgenden Informationen zur Entwicklung im Produkt 515720 „Hilfen für junge Menschen und deren Familien“ Kenntnis zu nehmen:

 

1.       Derzeit werden Mehraufwendungen im Produkt 515720 „Hilfen für junge Menschen und deren Familien“ in Höhe von rd. 3,2 Mio. € erwartet.

 

2.       Die genannten Mehrausgaben sind der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder unten verändern.

 

3.       Eine Deckung der Mehrausgaben im Budget des Fachbereiches 5 scheint nach gegenwärtigem Kenntnisstand mit ca. 450.000 € möglich.

 

4.       Darüber hinaus scheint derzeit eine Deckung aus den Budgets des Fachbereiches 6 und damit aus dem Dezernatsbudget II insgesamt ausgeschlossen. Die überplanmäßigen Aufwendungen bei der Bauunterhaltung sind ein Indiz dafür.

 

 

B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird deshalb gebeten zu beschließen:

 

1.       Zur Deckung der Mehraufwendungen wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst und formal der fachbereichsübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II grundsätzlich zugestimmt.

 

2.       Ansonsten werden die Mehraufwendungen im Jahresabschluss 2010 durch Ausgleich innerhalb aller Dezernatsbudgets aufgefangen werden. In diesem Falle wäre dann auch zu entscheiden, ob die Budgets 2011 des FD Zentrale Jugendhilfedienste entsprechend vorbelastet werden sollen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 28 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das geplante Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts wesentlich verschlechtert.

 

Tatsächlich ist das zwar für den Teilergebnishaushalt 515720 zu erwarten, nicht aber für den Gesamtergebnishaushalt, weil sicher scheint, dass insgesamt gesehen Mehrbelastungen an der einen Stelle durch Mehrerträge oder Minderbelastungen an anderer Stelle aufgefangen werden können.

 

Der Magistrat hält es dennoch für seine Pflicht, den HFA über die im Tenor beschriebene Situation zu informieren.

 

Das Produkt 515720 „Hilfen für junge Menschen und deren Familien“ weist für 2010 ordentliche Aufwendungen von rd. 8 Mio. € aus.

 

Zur aktuellen Situation führt der Fachdienst u. a. aus:

 

Das Budget ist geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen sowie für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattung an andere Jugendämter, insgesamt Leistungen nach dem SGB VIII. Auf Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche.

 

Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Es handelt sich somit um Pflichtaufgaben.

 

Unter Zugrundelegung des aktuellen Fallbestandes wurde im Fachdienst der tatsächlich zu erwartende Gesamtbedarf ermittelt. Es ergibt sich danach ein erwarteter Fehlbedarf in Höhe von rund 3,2 Mio €.

 

Neben den oben geschilderten bekannten Faktoren ist eine seit Jahresbeginn weiter feststellbare Fallzahlsteigerung bei den zahlungsrelevanten Fällen von 415 auf inzwischen 448 für den Mehrbedarf verantwortlich. Hervorzuheben sind hier die kostenintensiven Heimunterbringungen. Obwohl hier gegenwärtig eine Verringerung der Fallzahlen um 6 Fälle, was 5,12 % entspricht, eingetreten ist, ist dennoch eine deutliche Kostensteigerung in diesem Bereich zu verzeichnen. Dies resultiert einerseits aus der tariflichen Fortschreibung der Entgeltvereinbarung und andererseits aus den teilweise sehr kostenintensiven Einzelmaßnahmen. Aufgrund der gesteigerten Schwierigkeitsgrade sind hier oft kostenintensivere Maßnahmen pädagogisch erforderlich.

 

Der Mehrbedarf bei den unbegleiteten Minderjährigen ergibt sich durch eine Fallzahlensteigerung von nominal 6 Fällen zum Juli dieses Jahres, was einer prozentualen Steigerung von 75 % entspricht. Hier sind noch weitere Fallübernahmen (mindestens 3 Fälle - somit insgesamt Fallzahlensteigerung von 112,5 %) zu erwarten.

 

Bei den Honoraren für Jugend- und Familienhelfer ist neben Nettofallzahlsteigerungen von 12,26 % der sich fortsetzende Trend weg von der Inanspruchnahme kostengünstiger Honorarkräfte hin zur notwendig werdenden Inanspruchnahme hochprofessioneller Angebote Freier Träger für die Kostensteigerung verantwortlich.

 

Die Bedarfsermittlung beruht auf der aktuellen Situation und den aktuellen Fallbeständen. Bekanntlich können sich hier jedoch aus verschiedensten Gründen Verminderungen, vor allem aber auch weitere Erhöhungen ergeben. Wesentliche Forderungen, die noch dem Jahr 2010 wirtschaftlich zuzuordnen sein werden, werden uns darüber hinaus auch noch im I. Quartal des kommenden Jahres erreichen.

 

Aufgrund der gesetzlich fixierten Leistungsverpflichtung sind die erforderlichen Mehrausgaben unabweisbar. Gleichzeitig sind die Mehrausgaben wie geschildert auch nicht vorhersehbar gewesen, so dass insgesamt die Voraussetzungen des § 100 HGO vorliegen.

 

Nach den Budgetregeln sind Mehrausgaben eines Fachdienstbudgets zunächst im Fachbereichsbudget, dann – mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses – im Dezernat zu decken. Erst wenn das nicht möglich ist kommt eine überplanmäßige Ausgabe in Betracht. Liegen deren Voraussetzungen allerdings nicht vor, wird das Budget des Folgejahres mit der Überschreitung belastet.

 

Derzeit zeichnet sich keine vollständige Deckung im Dezernatsbudget II ab. Andererseits kommt z. Zt. auch noch keine überplanmäßige Ausgabe in Betracht, weil die vorliegenden Zahlen noch zu wenig über den endgültigen Stand aussagen.

 

Der Beschlussvorschlag hält deshalb die Optionen offen.

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                                                               

Oberbürgermeister                                                        

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