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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1694/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Außenfluchttreppe vom Obergeschoss des BGH Wehrda befindet sich ungesichert in dem Außenbereich des Kindergartens Sonnenblume am Huteweg, der in der freien Trägerschaft des Weißen Steins steht. Diese sehr steile Treppe ist für jedes Kind frei zugänglich und begehbar. Das Herunterkommen stellt allerdings eine erhebliche Gefahr da. Sollte ein Kind diese steile Treppe herunterfallen, kann es zu schweren Verletzungen kommen. Was gedenkt der Magistrat dagegen zu unternehmen?

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Sachverhalt

In Kürze wird eine verschließbare Tür am Treppenaufgang angebracht, die verhindert, dass Kinder die Treppe betreten können.

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