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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1722/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Für den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird,

1. die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 3/5 „Elisabethenhof Marburg“ und

2. die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (§ 12 BauGB) Nr. 3/8 „Elisabethenhof Marburg“ in Marburg

gemäß § 2 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt

- 3 -

Begründung:

Die Eigentümerin des „Elisabethenhofes“, das Frankfurter Diakonissenhaus, hat seit 1981 seine Liegenschaft an den Träger „Evangelische Altenhilfe Gesundbrunnen e.V. (EAG)“ vermietet, der in dem Bestandsgebäude eine stationäre Pflegeeinrichtung und ein stationäres Hospiz betreibt.

 

Konzeptionell, energetisch als auch bezüglich des baulichen Zustands, befindet sich der Elisabethenhof in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Nicht zuletzt deshalb, hat sich das Frankfurter Diakonissenhaus dazu entschlossen, seine Immobilie zu veräußern.

 

Ende des Jahres 2008 trat daraufhin erstmals eine Immobiliengruppe aus dem süddeutschen Raum an den FD Stadtplanung heran, um ihre Idee für ein Wohn-Pflege-Projekt  auf dem Areal des Elisabethenhofes vorzustellen. Nach unterschiedlichen Varianten entstand der vorliegende Entwurf in seinen Grundzügen, der in einem Termin, am 25.02.2009 in Anwesenheit der Stadträtin Frau Dr. Weinbach, des Bürgermeisters Herrn Dr. Kahle, von Vertretern der Verwaltung, der Eigentümer und der derzeitigen Nutzer präsentiert wurde. Als Ergebnis wurde das Konzept mit der Weiterentwicklung eines tradierten Altenpflegestandortes und mit der weiteren Verankerung des Hospizes an seinem derzeitigen Ort befürwortet.

 

Folgende bauliche Erweiterungen/Neubauten und Nutzungen des Gesamtkomplexes sind nach der vorliegenden Planung beabsichtigt:

 

Neubau eines Altenpflegeheimes

Diese Nutzungseinheit stellt den größten und wichtigsten Baustein für das Projekt dar. Der Neubau wird auf der westlichen Grundstücksfläche, neben den Westflügel des Hauptgebäudes errichtet und übernimmt als Pflegeeinrichtung mit zeitgemäßen Standards und komfortabler Ausstattung die Aufgaben des überalterten Bestandsgebäudes.

Es ist beabsichtigt die Kapazität um 14 Plätze zu erhöhen, womit maximal 66 Pflegeplätze zur Verfügung stehen werden. Die Erdgeschossebene dient als zentraler Servicebereich für die gesamte Anlage.

Durch seine hintere Position und seine Höhenentwicklung, die sich an der Traufhöhe und damit 6,00 m unterhalb der Firstlinie des Altbaus orientiert, nimmt sich das Gebäude zurück. In der talseitigen Fernwirkung tritt es kaum oder nur untergeordnet zu dem prominenten, denkmalgeschützten Haupthaus in Erscheinung.

Mit einem Mietvertrag über 30 Jahre hat sich die „Evangelische Altenhilfe Gesundbrunnen“ als weiterer zukünftiger Betreiber des Altenpflegeheimes an den Standort  gebunden.

 

Hospiz

Im Anschluss an die Südseite des neuen Altenpflegeheimes wird das Hospiz als eigenständiges Gebäude entstehen. Mit seiner direkten Lage zur „Hohen Leuchte“ kann eine separate Erschließung für diese Nutzung vorgesehen werden. Die Anzahl der derzeitigen 6 Plätze soll auf 10 erhöht und auf der unteren Geschossebene eingerichtet werden. Das darüber liegende Geschoss dient u. a. zu Aufenthaltszwecken für das Personal; von hier aus erfolgt eine Verbindung über einen Flur zum Pflegeheim.

 

Bestandsgebäude Elisabethenhof

nach einer Grundsanierung, sollen hier verschiedene Wohnform-Modelle (Pflegewohnen, betreutes Wohnen, konventionelles Wohnen) ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen in der unteren Geschossebene der Stützpunkt Diakoniestation sowie verschiedene ambulante und sonstige Dienstleistungen (Physiotherapie, Friseur etc.) Einzug halten.

 

3 viergeschossige Einzelgebäude

In der Abstandsfläche zwischen dem sogenannten Baderhaus und dem Elisabethenhof, sollen 3 einzeln stehende Wohngebäude platziert werden. Diese Idee war bereits Bestandteil des Bebauungsplanentwurfes Nr. 3/7 von 1999 (Aufstellungsbeschluss 23.04.1999) und wird in annähernd gleicher Kubatur übernommen. Entgegen der ursprünglichen Planung werden die Gebäude mit einer Tiefgarage unterbaut und sind barrierefrei mit Aufzug für betreutes Wohnen und konventionelles Wohnen geeignet.

 

Baderhaus

Wird nach einer Grundsanierung wieder einer wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt.

 

Die vorhandenen Nebengebäude, Kappelle und Remisen werden im Zuge der Neubebauung abgerissen.

.

Auf Grund des Umfangs der Planung und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung  ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich. Er soll gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.  Bestandteil dieses Bebauungsplanes wird das mit der Universitätsstadt Marburg abgestimmte Konzept (Vorhaben- und Erschließungsplan) und ein Durchführungsvertrag, wonach sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Übernahme aller anfallenden Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Dem Bebauungsplan ist ein Umweltbericht, in dem die Ergebnisse der Umweltprüfung ausgewertet werden, beizufügen (§ 2 Abs. 4 BauGB).

 

Mit ihrem Schreiben, vom 24.11.2010 hat die Vorhabenträgerin die Einleitung dieses Verfahrens beantragt.

 

Um eine Flexibilität bei der Belegung der neu geschaffenen Wohnungen sicherzustellen und um eine Durchmischung hinsichtlich der Altersstruktur der Bewohner für das Gebiet zu ermöglichen, ist beabsichtigt, den geplanten Standort des Wohnens als „Allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen. Der Bereich des Neubaus für das Pflegeheim wird als „Sondergebiet, kirchliches Sozialzentrum“ ausgewiesen. Der verbleibende nördliche Grundstücksteil soll für eine private Grünfläche und als Fläche für Maßnahmen zur Entwicklung für Natur und Landschaft vorbehalten werden.

 

Entsprechend dieser beabsichtigten Gebietsfestsetzungen innerhalb des Bebauungsplanes erfolgt eine Anpassung auch auf Flächennutzungsplanebene. Demnach wird die derzeitige dargestellte Gesamtfläche (rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan von 1984) „Sonderbaufläche kirchliches Sozialzentrum“ in einem Teilbereich als Wohnbaufläche bzw. als Grünfläche geändert. Die notwendige Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 BauGB.

 

Das beschriebene Planungskonzept mit seinen einzelnen Bausteinen wurde bereits in dem Gestaltungsbeirat und Denkmalbeirat vorgestellt. Beide Gremien stimmten grundsätzlich der Planung zu.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlagen

Übersichtsplan

Entwurf „Vorhaben- und Erschließungsplan“

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FBL 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

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