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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0013/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier: I. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Seim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.01.2011
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.01.2011
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Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 17. Dezember 2010 eine neue Fassung der Spielapparatesteuersatzung beschlossen, die sich eng an der neuen Mustersatzung des Hessischen Städtetages orientiert.
Der bisherige § 11 der am 17.12.2010 beschlossenen Satzung lautet:
Diese Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.
Inhaltlich und logisch unbestreitbar war klar, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung die bisherige Satzung nicht mehr anzuwenden ist. Um dieses auch juristisch wasserdicht zu machen hätte es jedoch der ausdrücklichen Satzungsbestimmung bedurft, dass das auch tatsächlich vom Satzungsgeber so gewollt ist.
Ohne diese Bestimmung würden juristisch zwei gültige Satzungen nebeneinander existieren. Dieser Mangel soll nunmehr geheilt werden, indem die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der § 11 der neuen Satzung die im Beschlusstenor genannte Fassung erhält.
Aus Gründen der Rechtssicherheit soll die neue und im § 11 geänderte Satzung erst nach diesem Beschluss veröffentlicht werden und in dieser Fassung zum 01.02.2011 in Kraft treten.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlage: I. Nachtrag
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