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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0056/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie wirken sich die Spenden der Deutschen Vermögensberatung AG und ihrer Tochtergesellschaft Allfinanz in Höhe von 1,5 Millionen Euro an CDU und FDP seit 2000 - davon insgesamt 200.000 an die FDP und 220.000 im August und November 2010 - (Handelsblatt Nr. 237, 7.12.2010, S. 14f.) auf die Gewerbesteuer-Einnahmen der Universitätsstadt Marburg aus?

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Sachverhalt

Der Fragesteller hatte in der Stadtverordnetenversammlung vom November 2009 mit der Kleinen Anfrage Nr. 6 bzw. Nr. 9 vom Magistrat Auskunft darüber begehrt, wie sich die Preisentwicklung eines bestimmten Medikaments bzw. wie sich eine bestimmte Impfaktion auf die Gewerbesteuereinnahmen der Universitätsstadt Marburg auswirken.

 

Der Magistrat hatte seinerzeit u. a. geantwortet:

 

„Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist bekanntlich der Gewerbeertrag, der von dem für ein Unternehmen zuständigen Finanzamt ermittelt und in einer Messzahl ausgedrückt wird. Diese Messzahl wiederum ist dann die Grundlage für die Veranlagung zur Gewerbesteuer.

 

Dem Magistrat ist nicht bekannt, welche Tablette welchen Beitrag zum Gewerbeertrag eines Unternehmens liefert.

 

Im Übrigen hat der Magistrat bereits mehrfach ausgeführt, dass er dem Steuergeheimnis unterliegt und deshalb Auskünfte zu steuerlichen Angelegenheiten eines Unternehmens nicht geben kann.

 

In Sachen Steuergeheimnis hatte der Magistrat auf eine Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Röder im August 2007 u. a. folgendes ausgeführt:

 

Die Verletzung des Steuergeheimnisses ist strafbar. Sie ist nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

 

Der Magistrat hat in seinem Diensteid geschworen, alle in Hessen geltenden Gesetze zu wahren. Er nicht die Absicht, diesen Eid zu brechen.

 

Das gilt auch weiterhin.“

 

An der Sach- und Rechtslage hat sich nichts geändert. Dem Magistrat ist nach wie vor nicht bekannt, welche Erträge und welche Aufwendungen in welcher Weise zum Gewerbeertrag eines Unternehmens beitragen.

 

Der Magistrat ist deshalb weder willens noch in der Lage, die Frage zu beantworten.

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