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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0138/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die Genehmigung des Haushalts 2011 und die Begleitverfügung des Regierungspräsidiums vom 17. Februar 2011 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat

 

·         die in § 2 der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Marburg vorgesehene Kreditaufnahme

·         den in § 3 der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Marburg ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

genehmigt.

 

Der DBM ist von der Genehmigung nicht betroffen, weil sein Wirtschaftsplan 2011, wie ihn die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2010 beschlossen hat, keine Kreditaufnahme vorsieht.

 

Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis gegeben.

 

Der Regierungspräsident hat dabei in seiner Begleitverfügung als Kernaussage festgestellt:

 

„Der Haushalt 2011 der Universitätsstadt Marburg und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit können angesichts der vorgelegten aktuellen Entwicklungen 2010 und Prognosen für 2011 noch als gesichert bewertet werden.“

 

Trotzdem hat er seine Begleitverfügung erneut mit einer Nebenbestimmung zu den freiwilligen Leistungen versehen, die  das Budgetrecht der Stadtverordnetenversammlung drastisch einschränken würde.

 

Die Nebenbestimmung sieht vor, die freiwilligen Leistungen 2011 auf das Niveau von 2009 zu begrenzen, mit Ausnahme der freiwilligen Leistungen im Produkt 515810 „Kindertagesbetreuung“.

 

Daraus ergibt sich folgendes:

 

freiwillige Leistungen 2009 insgesamt

17.773.297

davon in 515810 Kindertagesbetreuung

5.973.000

 

 

damit bleiben für 2011

11.800.297

dazu in 515810 aus 2011

7.264.920

 

 

ergibt

19.065.217

als Obergrenze der freiwilligen Leistungen für 2011

 

Von den 20.648.760 €, die an freiwilligen Leistungen für 2011 insgesamt veranschlagt sind, entfallen

 

auf die Kategorie I

rein freiwillige Leistungen

3.309.131

auf die Kategorie II

freiwillig eingegangene Verpflichtungen

14.769.640

auf die Kategorie III

bedingt oder teilweise freiwillige Leistungen, bei denen ein Kernbestand erhalten bleiben muss

2.569.989

 

Wenn Einigkeit darin besteht, dass für eine – theoretische -  Kürzung bei den freiwilligen Leistungen nur die Kategorie I „rein freiwillige Leistungen“ in Frage käme, dann bedeutete das:

 

 

515810

sonst.

insgesamt

veranschlagt 2011

7.264.920

13.383.840

20.648.760

Genehmigung RP

7.264.920

11.800.297

19.065.217

 

 

 

 

nicht genehmigt

0

1.583.543

1.583.543

 

 

 

 

Die Kat. I für 2011

 

 

 

beträgt - ohne Kinderbetreuung -

3.292.191

 

 

 

 

 

Somit wären daraus genehmigt

1.708.648

 

 

oder

52%

 

 

Es liegt auf der Hand, dass dadurch das erklärte Ziel von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, die ausgezeichneten Marburger Standards zu bewahren, mehr als gefährdet wäre.

Anlage:

Genehmigung des Regierungspräsidiums Gießen vom 17. Februar 2011 mit Begleitverfügung zum Haushalt 2011 der Universitätsstadt Marburg

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

                            Ausdruck vom: 07.03.2011

                            Seite: 2/2

 

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