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ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0196/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die ekom 21 – KGRZ Hessen

 

                            einen Vertreter/eine Vertreterin und

                            einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin

 

zu wählen.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

___________

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der ekom 21 – KGRZ Hessen wählen die Vertretungskörperschaften der Mitglieder für die Dauer ihrer Amtszeit Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung.

 

Die Gewählten müssen Bürger der Stadt Marburg sein. Dies ergibt sich aus der sinngemäßen Anwendung des § 21 Abs. 1 HGO.

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 55 HGO. Es wird nach Stimmenmehrheit gewählt. Sofern niemand widerspricht, kann offen abgestimmt werden.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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