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ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0204/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Gemäß § 23 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) in der Fassung vom 12.12.2007 in Verbindung mit § 55 der Hessischen Gemeindeordnung wählt die Stadtverordnetenversammlung

 

                                          1 Mitglied und

                                          1 Stellvertreter/in

 

als Vertreter/in der Universitätsstadt Marburg für die laufende Legislaturperiode in die Regionalversammlung.

 

                            Ausdruck vom: 15.04.2011

                            Seite: 2/1

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß dem Hessischen Landesplanungsgesetz sind für die Planungsregionen Regionalversammlungen zu bilden. Wählbar sind alle Personen, die am Wahltag das passive Wahlrecht besitzen.

 

Für das Wahlverfahren gelten die Grundsätze des Mehrheitswahlrechts (§ 55 Abs. 3 HGO).

 

Mitglied und Stellvertreter/in sind in getrennten Wahlgängen zu wählen.

 

 

 

 

 

 

Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

                            Ausdruck vom: 15.04.2011

                            Seite: 2/1

 

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