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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0227/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Jugendbildungswerkes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
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|
Wahlvorbereitungsausschuss
|
Vorberatung
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27.05.2011
| |||
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
27.05.2011
|
Sachverhalt
Begründung:
___________
Beschließendes Organ des Jugendbildungswerkes ist der Verwaltungsausschuss. Ihm gehören an als stimmberechtigte Mitglieder 4 Vertreter/innen des Trägers und 4 persönliche Stellvertreter/innen. Diese Mitglieder werden vom Magistrat für die Dauer der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung berufen. Gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Voraussetzungen für die Förderung der außerschulischen Jugendbildung ist die Stadtverordnetenversammlung vorschlagsberechtigt für die Vertreter/innen des Trägers.
Egon Vaupel
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