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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der BfM - VO/0236/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Herr Stadtverordnetenvorsteher wird gebeten, unter dem Generalthema Schließung und Abzug staatlicher Einrichtungen des Landes Hessen aus Marburg gem. § 8a HGO oder in analoger Anwendung dieser Vorschrift zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bürgerversammlung einzuberufen.

 

Ziel ist es, die durch die aktuellen Überlegungen zur Schließung des Arbeitsgerichts, des Staatlichen Schulamts und des Studienseminars fortschreitende, für das Oberzentrum Marburg nachteilige Entwicklung deutlich zu machen.

 

Der Magistrat wird gebeten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit Vertretern der Hessischen Landesregierung, insbesondere mit den zuständigen Fachministern, den heimischen Landtagsabgeordneten sowie mit dem Regierungspräsidenten zu der oben beschriebenen Thematik zu organisieren.

 

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Sachverhalt

BEGRÜNDUNG:

 

Bekanntlich beabsichtigt die Hess. Landesregierung aus angeblich zwingenden Gründen der Kostenersparnis in ganz Hessen zahlreiche Gerichte, insbesondere Amts- und Arbeitsgerichte zu schließen.

Von der Schließung betroffen ist auch das Arbeitsgericht Marburg. Die Vertreter der Marburger Bevölkerung und des Landkreises Marburg-Biedenkopf einschließlich DGB, IHK, Ver;:di, Arbeitgeberverbände, Marburger Anwaltverein haben in umfangreichen Denkschriften an das Hessische Justizministerium, an das Hessische Finanzministerium und an den Hessischen Landtag versucht deutlich zu machen, dass der Sparversuch in Form einer Schließung des Arbeitsgerichts Marburg effektiv keine wirkliche Verminderung der Kosten bringt. Regionalpolitisch jedoch eine schwerwiegende Schwächung der Standortqualität des Oberzentrums Marburg bedeutet, zumal der Einzugsbereich des Arbeitsgerichts Marburg von Oberaula über Frankenberg bis hin nach Biedenkopf reicht.

Aber nicht nur die Universitätsstadt Marburg ist als oberzentraler Standort betroffen. Auch die Philipps-Universität, insbesondere ihr Juristischer Fachbereich mit seinen erheblichen Ausbildungszusagen an die Studierenden, verliert mit dem Abzug und der Schließung des Arbeitsgerichts Marburg einen wichtigen Bereich praktischer Ausbildung.

 

All diese Aspekte sollten unter der Führung des Stadtverordnetenvorstehers als Veranstalter noch einmal in der Marburger Bürgerschaft diskutiert werden. Dem Beispiel der durch die Schließung ihres Amtsgerichts betroffenen Stadt Schlüchtern folgend sollte der Herr Hess. Justizminister zur Bürgerversammlung eingeladen werden. Somit haben beide Seiten Gelegenheit, unmittelbar vor dem Beginn des einschlägigen Gesetzgebungsverfahrens im Hessischen Landtag noch einmal ergebnisoffen ihre Argumente auszutauschen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits mit einer Entschließung in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode an die Hess. Landesregierung appelliert, die Schließung des Arbeitsgerichts in Marburg unbedingt zu vermeiden. Diesen Appell gilt es im Rahmen einer Bürgerversammlung (§ 8 a HGO) noch einmal deutlich zu verstärken.

 

Die Universitätsstadt Marburg hat zusammen mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf weiteren Grund wegen des Abzugs von Landesbehörden die Stimme zu erheben. Inzwischen gibt es verdichtete Informationen dazu, dass auch das Staatl. Schulamt Marburg-Biedenkopf aufgelöst und im Wege fiskalisch bedingter Zusammenfassung verschwinden soll (Quelle: Oberhessische Presse vom 11.05.2011).

 

Marburg kann eine derartige Beeinträchtigung seiner oberzentralen Standardqualitäten nicht länger hinnehmen.

 

Marburg, den 10.05.2011

Andrea Suntheim-Pichler

„Bürger für Marburg“

 

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