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ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0248/2011

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten

 

1 Stadtverordnete/n und

1 sachverständigen Bürger/Bürgerin

 

in den Vorstand der Stiftung St. Jakob zu wählen.

 

 

                            Ausdruck vom: 16.05.2011

                            Seite: 2/2

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Verfassung der Stiftung St. Jakob enthält folgende Regelung:

 

§ 6

Vorstand, Stiftungsleiter/in

 

(1) Der Vorstand besteht aus folgenden Vertreterinnen und Vertretern der Stadt

Marburg:

 

a) dem/der Oberbürgermeister/in oder einem von ihm/ihr bestimmten Magistratsmitglied als Vorsitzende/n,

 

b) einer/einem Stadtverordneten

 

c) einer/einem sachverständigen Bürgerin oder Bürger

 

(2) Die Mitglieder zu b) und c) werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt; dabei sollen beide Geschlechter im Vorstand vertreten sein.

 

Die Mitgliedschaft im Vorstand endet mit Ablauf der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung. Die Vorstandsmitglieder bleiben jedoch bis zur Bildung des neuen Vorstandes im Amt.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

                            Ausdruck vom: 16.05.2011

                            Seite: 2/2

 

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