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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0439/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die Zukunft der Hessischen Gerichte liegt mit der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen Drucksache 18/4009 in den Händen des Hessischen Landtages. Der federführende Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn begründete seine Absage der Teilnahme an einer Bürgerversammlung in Marburg mit dem Hinweis, nicht ins parlamentarische Verfahren eingreifen zu wollen. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg bedauert, dass sich der zuständige und einbringende Fachminister so der Diskussion mit der betroffenen Kommune entzieht.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat erhebliche Bedenken betreffend die geplante Schließung. Dies gälte auch, wenn ein wirtschaftlicher Vorteil nachgewiesen wäre. Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert den durch die Schließung des Arbeitsgerichts in Kauf zu nehmenden zusätzlichen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger und spricht sich nachdrücklich für eine standortnahe Arbeitsgerichtsbarkeit aus.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg stellt fest,  dass das Arbeitsgericht Marburg sich durch hochqualifizierte und effektive Arbeit auszeichnet. Eine Verbesserung kann hier gar nicht erwartet werden. Insbesondere können wir keinen Nachweis der postulierten Einsparungen erkennen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg erachtet die geplante Schließung des Arbeitsgerichtes Marburg als einen erheblichen Standortnachteil. Richter sollten auch das räumliche Umfeld und die Unternehmen kennen, wenn sie verhandeln und entscheiden. Zudem bedarf auch die Juristische Fakultät der Philipps-Universität eines praktischen Pendants im wichtigen Feld der Arbeitsgerichtsbarkeit und des Arbeitsrechts, wie es an anderen Standorten Juristischer Fakultäten vorhanden ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg stellt fest, dass die zur Anhörung eingereichten und gehaltenen Stellungnahmen sich in ihrer überwältigenden Mehrheit (48 von 50) kritisch zu den geplanten Schließungen äußerten. Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, sich diesen vielfältigen Argumenten nicht zu verschließen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert daher die Abgeordneten aller Fraktionen, in deren Händen jetzt die Entscheidung über die Zukunft der Hessischen Gerichtslandschaft liegt, auf, der Schließung der Gerichte und insbesondere der Arbeitsgerichts Marburg nicht zuzustimmen.

 

 

Die Fraktionsvorsitzenden

 

 

 

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Sachverhalt

 

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