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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0634/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die Genehmigung des Nachtragshaushalts 2011 und die Begleitverfügung des Regierungspräsidiums vom 27. September 2011 zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat

 

·         die in § 2 der Nachtrags-Haushaltssatzung 2011 der Stadt Marburg vorgesehene Kreditaufnahme

 

·         den in § 3 der Nachtrags-Haushaltssatzung 2011 der Stadt Marburg ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

genehmigt.

 

Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis gegeben.

 

Der Regierungspräsident hat dabei in seiner Begleitverfügung erfreut festgestellt:

 

„Der Ergebnishaushalt 2011 der Universitätsstadt Marburg schließt nach der vorgelegten Nachtragshaushaltsplanung mit einem Überschuss von 3.787.000 €. Auch unter Berücksichtigung der nunmehr veranschlagten außerordentlichen Erträge gelingt es der Stadt Marburg somit, das ursprünglich veranschlagte Defizit im ordentlichen Ergebnis von rund 8 Mio. € zu beseitigen und sogar einen kleinen Überschuss auszuweisen, so dass ein Haushaltsausgleich erreicht wird.“

 

Das Regierungspräsidium stellt weiter fest:

 

„Die Stadt Marburg reagiert somit zeitnah auf die aktuell deutlich verbesserte Haushaltssituation, wobei Art und Höhe der Verpflichtungsermächtigungen auch aufgrund des erhöhten Investitionsvolumens gegenüber der ursprünglichen Planung keinen Anlass zu Bedenken geben.“

 

Folgerichtig enthält die Genehmigung keine Einschränkungen, Auflagen oder Nebenbestimmungen.

 

Diesen Status beizubehalten soll auch künftig das Ziel der städtischen Haushalts- und Finanzpolitik sein.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

                            Ausdruck vom: 06.10.2011

                            Seite: 2/2

 

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