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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0687/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kann der Magistrat Auskunft geben, warum der geplante und angekündigte Durchgang vom unteren Steinweg zum Pilgrimstein in Höhe der alten Frauenklinik bis heute nicht realisiert wurde und für wann dies vorgesehen ist?

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Sachverhalt

Das unbebaute Grundstück „Steinweg 21"wurde im Januar 2009 zur Neubebauung und Herstellung einer öffentlichen Durchwegung zwischen Steinweg und Pilgrimstein an die BG-Haus veräußert. Der Erwerber verpflichtete sich, das Grundstück in zwei Bauabschnitten entsprechend der Entwurfsplanung des Architekten Bernd Brust zunächst am Steinweg mit einem Torhaus (Wohnhaus mit Passage) und anschließend mit einem eigenständigen Gebäude am Pilgrimstein („Campuscafé" mit Freisitz) mit offener Durchwegung zum Pilgrimstein zu bebauen.

 

Der erste Bauabschnitt, das Torhaus als Wohnhaus am Steinweg mit Passage, ist seit 2010 errichtet und bezogen worden. Für den zweiten Bauabschnitt (Campuscafé und Durchwegung) wurde der Bauantrag im September 2010 durch die BG-Haus eingereicht. Einsprüche der angrenzenden Nachbarn führten jedoch dazu, dass sich das Campuscafé mit der offenen Durchwegung nicht in der geplanten Form realisieren ließ. Um die Herstellung des öffentlichen Durchgangs dennoch zu ermöglichen, hat sich die BG-Haus auf Initiative des Sanierungsbüros schließlich bereit erklärt, auf die Bebauung am Pilgrimstein zu verzichten. Der untere Grundstücksbereich zum Pilgrimstein hin soll an die Stadt zurück gegeben und der öffentliche Durchgang ohne das Gebäude am Pilgrimstein realisiert werden.

 

Für die Rückübertragung des unteren Grundstücksbereichs ist die Teilung des Grundstücks notwendig. Zwischen der BG-Haus und der Käuferin des Torhauses Steinweg 21 konnte nach mehrfachen Verhandlungen im August diesen Jahres schließlich Einigkeit über die konkrete Lage der zukünftigen Grundstücksgrenze erzielt werden. Am 06.09.2011 wurde der Vermessungsauftrag an das Büro Bartsch vergeben. Ein Vertragsentwurf für die Rückübertragung der Teilfläche wurde ebenfalls im September vom beauftragten Notar Ernst Martin an die BG-Haus geschickt. Sobald die Rückübertragung abgeschlossen und die Verfügbarkeit des Grundstücks gegeben ist, kann die Maßnahme umgesetzt werden (d.h. Anpassung der Freiflächenplanung, Ausschreibung und Durchführung).

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