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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0689/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Straße „Am Erlengraben" ist auf einer Länge von ca. 240 m der insgesamt ca. 280 m durch das Verkehrszeichen 325 als „Verkehrsberuhigter Bereich" ausgewiesen. Auch an den südöstlichen 40 m wohnen Kinder, die durch ein schnelles Einfahren von Fahrzeugen in die Straße gefährdet werden können. Ist es möglich (evtl. durch einfaches Versetzen des vorhandenen Verkehrszeichens) auch die fehlenden 40 m und damit die Straße „Am Erlengraben" in ihrer Gesamtheit als „Verkehrsberuhigten Beriech" auszuweisen? Ist es fernen möglich, den zusätzlichen Hinweis „Schrittgeschwindigkeit" unter dem Zeichen 325 anzubringen?

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Sachverhalt

Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) voraus, dass die erfassten Straßen den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat. Die bauliche Gestaltung der Straße soll sich deutlich von den angrenzenden Straßen unterscheiden. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau erforderlich.

 

Im südöstlichen Teil der Straße Am Erlengraben sind diese in der StVO geforderten baulichen Voraussetzungen nicht gegeben. Für den Fahrverkehr ist die Fahrbahn und für die Fußgänger sind die durch Bordsteine abgesetzten Gehwege vorhanden. Da der niveaugleiche Ausbau, der in der gesamten Breite von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt genutzt werden kann, erst an dem jetzigen Standort des Verkehrszeichens 325 beginnt, ist eine Versetzung nicht möglich.

 

Die Straßenverkehrsbehörde kann nur die in dem Verkehrszeichenkatalog abschließend aufgeführten Verkehrszeichen anordnen. Da ein Verkehrszeichen „Schrittgeschwindigkeit" in diesem Katalog nicht aufgeführt ist, und um einen noch größeren Schilderwald zu vermeiden, ist ein zusätzlicher Hinweis nicht möglich.

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