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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0843/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

I.              gemäß § 114h Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2011 bis 2015 mit einem Volumen von 176.623.000 € zu beschließen;

II.                den Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 107,716 Beamten- und 725,245 Beschäftigtenstellen nach TVöD festzusetzen;

III.               aufgrund der §§ 114a ff. HGO die beigefügte Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2011 bis 2015, der auf der Basis der mit dieser Vorlage gefassten Beschlüsse durch den Magistrat erstellt werden wird.  Er wird dem Haushaltsplan 2012, der ebenfalls auf der Basis der mit dieser Vorlage zu fassenden Beschlüsse aufbereitet werden wird, beigefügt und damit der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben werden.

 

Für den Ergebnishaushalt 2012 ist besonders hervorzuheben, dass er mit einem Überschuss in Höhe von 333im ordentlichen Ergebnis abschließt.

 

Zugleich kann er dem Finanzhaushalt einen Finanzmittelüberschuss von rd. 4,3 Mio. € zur Verfügung stellen.

 

Ansonsten besteht für die Investitionen im Finanzhaushalt ein Finanzierungsbedarf von rd. 38,9 Mio. €. Zur Deckung dieses Bedarfs muss erstmals seit Jahren wieder eine Kreditaufnahme vom Kapitalmarkt von rd. 23,9 Mio. € veranschlagt werden, aus der sich nach Plan eine Nettoneuverschuldung am Kapitalmarkt 19,7 Mio. € ergibt.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen Gesamtbetrag von rd. 19,0 Mio. €.

 

Der Stellenplan weist für 2012 insgesamt 832,961 Stellen aus.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:

 

Investitionsprogramm 2011-2015

Haushaltssatzung 2012

Stellenplan 2012

 

                            Ausdruck vom: 16.12.2011

                            Seite: 2/2

 

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