Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4411/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Nahverkehrsplan der Universitätsstadt Marburg 2015 - 2020 wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.
  2. Die Stellungnahmen und Anregungen aus dem formalen Beteiligungsverfahren gemäß den gemeinsamen Abwägungsempfehlungen der Stadtwerke Marburg Consult GmbH und des Planungsbüros IGDB GmbH sind in der Endfassung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen.
  3. Das Vorwort, die Zusammenfassung, die Dokumentation der v. g. Stellungnahmen sowie die Dokumentation der Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung

sind ebenfalls in der Endfassung des Nahverkehrsplans zu berücksichtigen.

  1. Der entsprechend der Ziffern 2. und 3. überarbeitete Nahverkehrsplan wird der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

Nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (HÖPNVG) stellen die hessischen Aufgabenträger für ihren Bereich einen lokalen Nahverkehrsplan auf. Spätestens alle fünf Jahre ist gemäß § 14 Abs. 8 HÖPNVG darüber zu entscheiden, ob dieser neu aufzustellen ist.

Die Stadtverordnetenversammlung fasste in ihrer Sitzung am 28.02.2014 den Beschluss zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) der Universitätsstadt Marburg ab 2015. Für dessen Erstellung erhielt das Beratungsbüro IGDB GmbH, Dreieich, den Zuschlag.

Der NVP bildet den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV, für das aufzustellende Investitionsprogramm und ist Grundlage bei der Liniengenehmigung nach § 13 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), soweit der beantragte Verkehr mit einem NVP im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG in Einklang steht.

Im NVP werden u. a. qualitative und quantitative Anforderungen hinsichtlich des Liniennetzes, des Verkehrsmitteleinsatzes, der Erschließungs-, Verbindungs- und Bedienungsqualität festgelegt.

Das Planungsbüro stimmte über mehrere Zwischenschritte die Inhalte des NVP ständig mit der Stadtwerke Marburg Consult GmbH ab.

Während der Erarbeitung erfolgten Zwischenberichte und fachliche Erörterungen in den folgenden projektbegleitenden Gremien:

  • Lenkungsausschuss: bestehend aus Vertretungen des Magistrats der Universitätsstadt Marburg, des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr, des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, von Hessen Mobil, des Regierungspräsidiums Gießen, der Industrie- und Handelskammer und des Regionalen Nahverkehrsverbandes Marburg-Biedenkopf.
  • Arbeitskreis: bestehend aus Vertretungen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg, der Ortsbeiräte und Stadtteilgemeinden, des Behindertenbeirates, der Philipps-Universität Marburg, des Allgemeinen Studierendenausschusses der Philipps-Universität Marburg (ASTA), des Universitätsklinikums, des städtischen Schulamtes, des Ordnungsamtes, der Verkehrsunternehmen, die in Marburg Verkehrsleistungen anbieten und der Verbände des Verkehrsgewerbes, von wichtigen Arbeitgebern in der Stadt und der Gewerkschaft Verdi.
  • Ortsbeirat: bestehend aus der Vertretung der Marburger Ortsbeiräte und der Stadtteilgemeinden.
  • Fahrgastbeirat: bestehend aus der Vertretung des ACE, ADAC, ADFC, AvD, BUND, VCD, der Fahrgastverbände ProBahn und Pro Bahn & Bus, der Deutschen Blindenstudienanstalt, des Gleichberechtigungsreferats und des Ausländerbeirates der Universitätsstadt Marburg, des Vereins zur Förderung der Inklusion behinderter Menschen, des ASTA, des Stadtelternbeirates, des Kreiselternbeirates, des Seniorenbeirates und des Verbands der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf.

Das formelle Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 7 HÖPNVG wurde am 28.09.2015 eingeleitet. Die Anhörungsberechtigten hatten bis zum 20.10.2015 Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf des NVP abzugeben.

Nach Beschlussfassung über den NVP-Entwurf, den Empfehlungen zu den Stellungnahmen aus der formellen Anhörung, über die Berücksichtigung der seit Drucklegung des NVP-Entwurfs erfolgten Ergänzungen und Aktualisierungen sowie ggf. über weitere Anträge erfolgt deren Dokumentation und Einarbeitung in die Endfassung des Nahverkehrsplans.

Der Nahverkehrsplan besitzt dann Gültigkeit bis 2020, soweit nicht eine frühere Fortschreibung oder eine längere Laufzeit beschlossen wird.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Anlagen: Zusammenfassung Inhalt NVP

 Entwurf Nahverkehrsplan 2015 2020 (gesondert gedruckt)

Dokumentation des Beteiligungsverfahrens (gesondert gedruckt)

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen