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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4494/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der beigefügte II. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitsstadt Marburg wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der vhs-Beirat hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2010 dem Vorschlag für eine gestaffelte Honorar- und Gebührenerhöhung mehrheitlich zugestimmt. Danach sollen alle 2 Jahre auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des vhs-Beirates die Gebühren angepasst werden.  Die aktuelle Gebührenordnung wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 29. Juni 2012 beschlossen. Letztmalig wurden die Gebühren zum Wintersemester 2013/2014 angepasst, sodass nun die nächste Anpassung zum Sommersemester 2016 auf der Grundlage der Empfehlung des vhs-Beirates vom 23. Juli 2015 erfolgen soll. Die Empfehlungen des vhs-Beirates wurden im II. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg eingearbeitet.

 

Damit die Erhöhung zum Sommersemester 2016 (Beginn 1. Februar 2016) in Kraft treten kann, ist der Beschluss des als Anlage beigefügten II. Nachtrags zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg durch die Stadtverordnetenversammlung notwendig.

Mit diesem II. Nachtrag zur Gebührenordnung werden die Kursgebühren um 0,10 € pro Unterrichtsstunde von 2,40 € auf 2,50 € sowie die ermäßigten Kursgebühren von 1,60 € auf 1,70 € erhöht.

 

Des Weiteren sollen auch die Lehrgangsgebühren um 0,10 € pro Unterrichtsstunde von 2,10 € auf 2,20 € sowie die ermäßigten Lehrgangsgebühren von 1,40 € auf 1,50 € erhöht werden.

 

Durch den vhs-Beirat wurde in der eingangs genannten Sitzung auch die Empfehlung zur Erhöhung der Honorare für die Kursleiter/innen beschlossen. Für die Leitung von Kursen, Seminaren, Gesprächskreisen oder Lehrgängen soll eine Erhöhung von 23,00 € auf 24,00 € pro Unterrichtsstunde und für Lehrkräfte mit zweijähriger erfolgreicher Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung eine Erhöhung von 25,00 € auf 26,00 € erfolgen. Für die Änderung der Honorarordnung ist ein Beschluss des Magistrats notwendig.

 

Eine durch den Fachdienst Volkshochschule durchgeführte Kalkulation kommt zu dem Ergebnis, dass eine Gebührenerhöhung um 0,10 € pro Unterrichtsstunde erforderlich ist, um die voraussichtlichen Mehrausgaben der vorgesehenen Honorarerhöhung zu kompensieren.

 

Eine Erhöhung der Kursgebühren für Alphabetisierung soll indes nicht erfolgen.

 

Egon VaupelDr. Kerstin Weinbach

OberbürgermeisterStadträtin

 

Anlage:

II. Nachtrag zur Gebührenordnung r die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg

 

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Anlagen

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