Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/6812/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 Die als Anlage beigefügte „Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an                ehrenamtlich Tätige der Universitätsstadt Marburg“ wird beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Die aktuell gültige „Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige der Universitätsstadt Marburg“ wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 28. September 2001 beschlossen.

 

Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat nunmehr darauf verständigt, dass die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich Tätigen nach den Ziffern 1.1 bis 1.5 (Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung), die seit dem Inkrafttreten der Satzung in ihrer Höhe unverändert geblieben sind, rückwirkend zum 01.04.2019 erhöht werden sollen.

 

Des Weiteren wurde in diesem Zusammenhang vereinbart, dass bei den vorgenannten Aufwandsentschädigungen eine jährliche, automatische Erhöhung um 2,50 € stattfinden soll. Um Rechtssicherheit zu erhalten, dass dieser vorgesehene Automatismus tatsächlich mit den Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung im Einklang steht, wurde der Hessische Städtetag um eine diesbezügliche rechtliche Stellungnahme gebeten. Nach Auskunft des Hessischen Städtetages ist die vorgesehene Regelung rechtmäßig, es wurde jedoch empfohlen, dass diese automatische Anpassung nicht unbegrenzt erfolgen soll. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass die Stadtverordnetenversammlung jeweils zu Beginn einer neuen Wahlperiode über den Automatismus neu zu beschließen hat.

 

Die weiteren Änderungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Synopse. Die entsprechende Erhöhung der Mittel im Haushalt ist mit Beschluss des Haushaltsplans 2019 bereits erfolgt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die neugefasste Satzung durch Beschluss in Kraft zu setzen.

 

 

Matthias Simon Jens Seipp Dietmar Göttling

Renate Bastian Christoph Ditschler Andrea Suntheim-Pichler

Dr. Michael Weber

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ist mit Mehrkosten in Höhe von rund 21.000 €/p.a. durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen nach den Ziffern 1.1 bis 1.5 zu rechnen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen