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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/6854/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die jährliche Ausschüttung aus der Schubarth-Stiftung wird trotz damit verbundenen Verzehrs des Stiftungskapitals in bisheriger Höhe beibehalten.

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Bericht des Prüfungsamtes über die Kassenprüfung im Jahr 2018 wurden u.a. auch die Finanzmittel der Schubarth-Stiftung thematisiert, bei der ein Zeitreihenvergleich seit Jahren einen kontinuierlichen Finanzmittelrückgang zeigt. Das Prüfungsamt empfiehlt, diesbezüglich eine neue Entscheidung des Magistrats herbeizuführen.

 

Der Finanzmittelbestand geht auf eine Erbschaft von 24.651 € aus dem Jahr 1974 zurück, die von der Erblasserin mit der Auflage überlassen wurde, den Geldbetrag ausschließlich für die Unterstützung körperbehinderter, deutscher Kinder zu verwenden.“ Vom Testamentsvollstrecker wurde angeraten, den Nachlass auf einem Sparbuch anzulegen und den Kindern die Erträge zukommen zu lassen.

 

Daraufhin hat der Magistrat in seiner Sitzung am 13.01.1975 beschlossen, den Geldbetrag als unselbstständige Stiftung anzunehmen und auf einem gesonderten Sparbuch anzulegen, s. Anlage. Der Ertrag aus dem Sparbuch soll an vier körperbehinderte Kinder in gleichen monatlichen Raten als laufende Unterstützung überwiesen werden. Die Auswahl der Kinder trifft das Sozialamt. Auf dieser Basis wurden langjährig jeweils 1.229 € an vier Kinder ausgeschüttet.

 

Anfangs konnten in Zeiten der Hochzinsphase regelmäßig höhere Zinsen als die jährliche Ausschüttung erwirtschaftet werden, was folglich zu einer Erhöhung des Stiftungskapitals führte. Aufgrund der zurückgehenden Zinsen gelang dies in den letzten Jahren nicht mehr, wodurch sich aufgrund der gleichgebliebenen Ausschüttung das Stiftungsvermögen spürbar auf aktuell 29.178 € reduzierte.

 

Da eine Zinswende in den nächsten Jahren nicht in Sicht ist, wird bei Beibehaltung der bisherigen Ausschüttungspraxis das Stiftungskapital perspektivisch aufgezehrt - was nach den sprachlichen Regelungen des Testaments auch nicht verboten erscheint.

 

Eine Alternative bestünde in der Anpassung des Ausschüttungsbetrags auf das geänderte Zinsniveau. Der jährliche Zinsertrag beläuft sich auf 482 €.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Perspektivischer Verzehr des Stiftungskapitals

 

 

 

 

 

 

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