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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/7444/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Dafür Sorge zu tragen, dass keine im Eigentum der Stadt oder ihrer Mehrheitsbeteiligungen befindlichen Grundstücke, bebaut wie unbebaut, veräußert werden.

 

  1. Bestehende und umsetzbare Vorkaufsrechte beim Verkauf privater Grundstücke und Immobilien zu nutzen, zu Gunsten der Stadt oder ihrer Tochtergesellschaften.

 

  1. Eine Vorkaufssatzung nach § 25 BauGB für alle unbebauten Grundstücke im Innenbereich sowie für künftige bzw. im Rahmen der überörtlichen Planung ausgewiesene, städtebauliche Entwicklungsschwerpunkte zeitnah auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Verbindliche Bauleitplanungen ausschließlich für Flächen zu initiieren, die sich im Eigentum der Stadt oder ihrer Mehrheitsbeteiligungen befinden.

 

  1. Ein Baugebot nach § 176 BauGB für die Geltungsbereiche rechtskräftiger Bebauungspläne zu erlassen und im Falle einer für die Eigentümer*innen nicht wirtschaftlich möglichen Umsetzung, die Übernahme der betroffenen Grundstücke anzubieten.

 

  1. Erhaltungssatzungen für die innerstädtischen Ortsbezirke Altstadt, Campusviertel, Nordviertel, Südviertel und Weidenhausen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die Überlassung von bebauten wie auch unbebauten Grundstücken in städtischem Eigentum oder dem ihrer Mehrheitsbeteiligungen zur Wohn- wie auch Gewerbenutzung künftig ausschließlich durch Erbbaurechte vorzunehmen.

 

  1. Landwirtschaftliche Flächen in städtischem Eigentum ausschließlich zu verpachten und in diesem Kontext eine Kontrolle der gültigen Regelungen zum Verbot der Ausbringung gentechnisch veränderter Organismen, Kunstdünger und Pestiziden gewährleisten.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Marburgs topographische Lage, welche die Stadt und ihr Wachstum zunehmend vor Herausforderungen in ihrer Entwicklung stellt, macht einen nachhaltigen und strategischen Umgang mit der endlichen und nicht reproduzierbaren Ressource Boden erforderlich. Neben den Bedürfnissen der Bevölkerung nach Wohnraum sowie der notwendigen Ausweisung von Gewerbeflächen, erfordern allen voran der Klimawandel und seine zunehmend spürbaren Auswirkungen einen schonenden und sorgfältig abgewogenen Umgang mit den vorhandenen Flächen.

Um diese Faktoren bestmöglich berücksichtigen zu können, bedarf es einer Entwicklungssteuerung in öffentlicher Hand, um den teils konkurrierenden Bedürfnissen sowohl demokratisch legitimiert als auch im Interesse des Allgemeinwohls begegnen und diese abwägen zu können. Eine derartiger Handlungsrahmen bzw. ein klares Primat der öffentlichen Hand hinsichtlich der zukünftigen Marburger Stadtentwicklung schafft Planungssicherheit und Responsivität sowohl für Bürger*innen als auch für Gewerbetreibende sowie nicht zuletzt für die politischen Institutionen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. Darüber hinaus stellt eine Flächenbevorratung, -entwicklung und -vergabe von Seiten der öffentlichen Hand eine zentrale Gelingensbedingung für eine umfassende und breit angelegte Bürger*innenbeteiligung in Fragen der Stadtentwicklung dar.

 

 

Christian Schmidt Dr. Christa Perabo

Marco Nezi Dietmar Göttling

 

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