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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7703/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

  1. gemäß § 92a Abs. 3 HGO das beigefügte Haushaltssicherungskonzept für den Finanzhaushalt 2021 (Anlage 4) zu beschließen;

 

  1. gemäß § 101 Abs. 3 HGO das vorgelegte Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für den Planungszeitraum 2020 bis 2024 (Anlage 5) mit einem Volumen von 154.344.000 € zu beschließen;

 

  1. den Stellenplan 2021 der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung (Anlage 6) auf 113,589 Beamtenstellen und 980,672 Beschäftigtenstellen nach TVÖD festzusetzen;

 

  1. aufgrund der §§ 94 ff HGO die beigefügte Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg (Anlage 7) zu beschließen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2020 bis 2024, der auf der Basis der mit dieser Vorlage gefassten Beschlüsse durch den Magistrat erstellt werden wird. Er wird dem Haushaltsplan 2021, der ebenfalls auf der Basis der mit dieser Vorlage zu fassenden Beschlüsse aufbereitet werden wird, beigefügt und damit der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.

 

r die Aktualisierung des Haushaltsplanentwurfs 2021 sind Änderungen eingetreten, die in den als Anlage 2 beigefügten Zusammenstellungen der vom Haupt- und Finanzausschuss zur Annahme empfohlenen Anträge dokumentiert werden.

Der Ergebnishaushalt 2021 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Defizit von rd. 7,9 Mio. € ab. Die Investitionen des Finanzhaushalts 2021 belaufen sich auf rd. 33,7 Mio. €. Zudem ist für das Haushaltsjahr 2021 aufgrund der zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch das Hessenkassegesetz ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und zu beschließen. Nach § 92a HGO hat die Stadt Marburg ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn sie die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und des Finanzhaushalts in der Planung nicht einhält.

 

Der Haushalt gilt gemäß § 92 Abs. 5 HGO in der Planung als ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann und im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.

 

Der Haushalt 2021 kann dieses Ziel nicht erreichen, sondern weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von 7,9 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen schließt der Ergebnishaushalt der Stadt Marburg im Jahresergebnis mit einem Fehlbetrag von ebenfalls 7,9 Mio. € ab. Es kann jedoch der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis unter Inanspruchnahme der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses erreicht werden, da sich diese Rücklage zum 31.12.2020 voraussichtlich auf 104 Mio. beläuft.

 

Im Finanzhaushalt kann jedoch kein Ausgleich erreicht werden, da zwar der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 3,3 Mio. € nicht defizitär ist, aber die ordentliche Tilgung der Kredite von 10,4 Mio. € nicht decken kann. Mithin ist im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes darzulegen, inwieweit liquide Mittel für die Ausgaben der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Verfügung stehen. Die Darstellung dazu kann den Anlagen entnommen werden.

 

r Investitionen des Finanzhaushalts ist eine Kreditaufnahme geplant, wobei jedoch überwiegend zinsgünstige Kredite des Landes und der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass aufgrund der hohen Liquidität eine Nettoneuverschuldung verhindert werden kann.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 36,1 Mio. €.

 

Der Stellenplan weist für 2021 insgesamt 1.094,261 Stellen aus. Enthalten darin sind zwei weitere Stellen EG 9a für die Ordnungspolizei und eine Stelle EG 5, um ein „Modell Quartiersmanagement“ als dezentrale Anlaufstelle in den größeren Stadtteilen und Innenstadtbereichen zu entwickeln.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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